Bauantragsverfahren; Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Doppelhauses (2 Wohneinheiten) mit Carage und Carports auf den Grundstücken Fl. Nrn. 549/4 und 549 (Teilfläche) der Gemarkung Berg, Sonnleitenweg 27, OT Kempfenhausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 21.04.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.04.2020 ö beschließend 11

Beschluss 1

Zu Frage 1:

Die Errichtung eines Doppelhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 549/4 der Gemarkung Berg ist unter Voraussetzung der gesicherten Löschwasserversorgung sowie der gesicherten Niederschlagswasserbeseitigung grundsätzlich zulässig.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Beschluss 2

Zu Frage 2:

Eine Befreiung von der Festsetzung A. 3.b) des Bebauungsplanes Nr. 26 „Kempfenhausen-Südost“ zur Überschreitung der maximal zulässigen GRZ von 0,11 auf max. 0,33 wird nicht erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Beschluss 3

Zu Frage 3:

Eine Befreiung von der Festsetzung A. 5.a) des Bebauungsplanes Nr. 26 „Kempfenhausen-Südost“ zur Ausführung des Baukörpers mit einem Flachdach statt eines Walmdaches wird nicht erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 3

Beschluss 4

Zu Frage 4:

Eine Befreiung von der Festsetzung A. 3.a) des Bebauungsplanes Nr. 26 „Kempfenhausen-Südost“ zur Ausführung des Baukörpers zwei Vollgeschossen statt einem Vollgeschoss als zulässige Höchstgrenze wird nicht erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Beschluss 5

Zu Frage 5:

Eine Befreiung von der Festsetzung A. 5.d) des Bebauungsplanes Nr. 26 „Kempfenhausen-Südost“ zur Überschreitung der maximal zulässigen Wandhöhe von 3,40 m um 3,30 m auf 6,70 m wird nicht erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Beschluss 6

Zu Frage 6:

Eine Befreiung von der Festsetzung A. 4.c) des Bebauungsplanes Nr. 26 „Kempfenhausen-Südost“ zur Überschreitung der festgesetzten Baugrenze zur Errichtung einer Garage wird unter Voraussetzung der gesicherten Löschwasserversorgung sowie der gesicherten Niederschlagswasserbeseitigung erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Beschluss 7

Zu Frage 7:

Eine Befreiung von der Festsetzung A. 7.b) des Bebauungsplanes Nr. 26 „Kempfenhausen-Südost“ zur Überschreitung der festgesetzten Zufahrtsbreite von 4,00 m auf 6,30 m wird nicht erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.03.2021 14:53 Uhr