Daten angezeigt aus Sitzung:
Gemeinderatssitzung Bergen, 15.12.2016
Beratungsreihenfolge
Beschluss 1
Beschluss 2011:
Die unabweisbaren über- und außerplanmäßigen Ausgaben des Haushaltsjahres 2011 über 250,00 € werden nachträglich genehmigt. Die Mehrausgaben von 1.378.300,74 € sind durch Minderausgaben von 612.495,00 € bei Haushaltstelle 06800.9400, Rathausneubau und 1.370.050,78 € bei Haushaltstelle 70000.9400, Ertüchtigung Kläranlage gedeckt. Die für den Rathausneubau veranschlagten Ausgabemittel von 600.000,00 € wurden mit 12.495,00 €, die für die Kläranlage veranschlagten Ausgabemittel von 1.800.000,00 € wurden lediglich mit 70.050,78 € in Anspruch genommen. Sachliche und zeitliche Unabweisbarkeit war gegeben.
Beschluss 2
Beschluss 2012:
Die unabweisbaren über- und außerplanmäßigen Ausgaben des Haushaltsjahres 2012 über 250,00 € werden nachträglich genehmigt. Die Mehrausgaben von 810.790,73 € sind durch Minderausgaben von 1.563.150,30 € bei Haushaltstelle 70000.9400, Ertüchtigung Kläranlage gedeckt. Die für die Kläranlage veranschlagten Ausgabemittel von 1.800.000,00 € wurden lediglich mit 236.849,70 € in Anspruch genommen. Sachliche und zeitliche Unabweisbarkeit war gegeben.
Beschluss 3
Beschluss 2013:
Die unabweisbaren über- und außerplanmäßigen Ausgaben des Haushaltsjahres 2013 über 250,00 € werden nachträglich genehmigt. Die Mehrausgaben von 1.127.559,10 € sind durch Mehreinnahmen von 1.175.476,50 bzw. durch die Inanspruchnahme der allgemeinen Rücklage gedeckt. Sachliche und zeitliche Unabweisbarkeit war gegeben. Die Voraussetzungen für eine Nachtragshaushaltssatzung (Art. 68 GO Abs. 2) lagen nicht vor.
Beschluss 4
Beschluss 2014:
Die unabweisbaren über- und außerplanmäßigen Ausgaben des Haushaltsjahres 2014 über 250,00 € werden nachträglich genehmigt. Die Mehrausgaben von 2.596.305,65 sind durch Mehreinnahmen von 925.767,38 bzw. durch die Inanspruchnahme der allgemeinen Rücklage gedeckt. Sachliche und zeitliche Unabweisbarkeit war gegeben.
Beschluss 5
Beschluss 2015:
Die unabweisbaren überplanmäßigen Ausgaben über 3.000,00 € und außerplanmäßigen Ausgaben über 1.500,00 € im Haushaltsjahr 2015 werden nachträglich genehmigt. Die Mehrausgaben von 1.410.071,51 € sind durch Mehreinnahmen von 1.421.411,83 € gedeckt. Sachliche und zeitliche Unabweisbarkeit war gegeben.
Datenstand vom 19.01.2017 12:09 Uhr