Kanalsanierung gemäß Kanalsanierungsbedarfsplanung;
Honorarangebot Ingenieurbüro
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 08.05.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Gemeinde Bindlach ist nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) verpflichtet, in regelmäßigen Abständen die Abwasseranlage auf ihren Zustand und ihre Funktionsfähigkeit zu prüfen und zu überwachen.
Das Ingenieurbüro IBT Bindlach hat hierfür bereits einen entsprechenden Übersichtsplan erstellt, welche Bereiche in den nächsten 10 Jahren untersucht werden sollen. Das Kanalnetz wird dadurch alle 10 Jahre vollständig untersucht – inklusive Schächte und Anschlussleitungen.
Nach jeder Befahrung wird der jeweilige Abschnitt entsprechend ausgewertet. Es wird eine Kanalsanierungsbedarfsplanung erstellt, auf der klar zu erkennen ist, in welchem Zustand sich der befahrende Abschnitt befindet. Die Klassifizierung erfolgt durch eine haltungsweise Einordnung in sechs Zustandsklassen. Für die Ausarbeitung wurde das Ing.-Büro IBT Bindlach bereits im Oktober 2022 beauftragt.
Ziel ist nach der Befahrung und Auswertung die Bereiche/Abschnitte, die in den Zustandsklassen 4 „kurzfristiger Handlungsbedarf“ und 5 „sofortiger Handlungsbedarf“ eingestuft wurden, entsprechend zu sanieren. Für die Durchführung einer Sanierung wird eine entsprechende Planung und Ausschreibung benötigt.
Das Ingenieurbüro IBT Bindlach wird für die sanierungsbedürftigen Bereiche entsprechende Kanalsanierungsabschnitte bzgl. der obengenannten Zustandsklassen bilden und planen. Das Ing.-Büro schlägt für die Durchführung der Sanierung eine prozentuale Nettopauschale von 13,75% auf die jeweiligen verbauten Kosten vor. In der Nettopauschale sind alle relevanten Leistungsphasen der HOAI (Lph. 1 – 3 und Lph. 5 – 9) berücksichtigt.
Die Vereinbarung für alle Sanierungsmaßnahmen am Kanalnetz gilt bis zum 31.12.2025.
Beschluss
Der Vereinbarung wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Datenstand vom 13.06.2023 12:17 Uhr