Bebauungsplan Nr. 59 "Am Schleimgraben"; Aufstellungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Gemeinderates, 28.08.2023
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|
Gemeinderat | Sitzung des Gemeinderates | 28.08.2023 | ö | beschließend | 6 |
Gemeinderat | Sitzung des Gemeinderates | 18.09.2023 | ö | beschließend | 5 |
Gemeinderat | Sitzung des Gemeinderates | 08.04.2024 | ö | beschließend | 4 |
Sachverhalt
Der Lageplan mit Geltungsbereich wurde den Gemeinderatsmitgliedern über das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.
Beschluss
Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 59 „Am Schleimgraben“ wird eingeleitet. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB). Sämtliche mit dem Bauleitplanverfahren verbundenen Kosten sind von den Antragstellern zu tragen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Datenstand vom 07.08.2024 10:15 Uhr