Landtags- und Bezirkswahl 2023; Festsetzung des Erfrischungsgeldes für ehrenamtliche Wahlhelfer/-innen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 28.08.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 28.08.2023 ö beschließend 13

Sachverhalt

Wahlhelfern kann ein Erfrischungsgeld als Aufwandsentschädigung gewährt werden. Die Höhe legt die jeweilige Gemeinde fest.

Folgendes Erfrischungsgeld wurde zuletzt gewährt:

Bundestagswahl 2021:                50,00 € für Wahlvorsteher
                                       40,00 € für restliche Mitglieder

Landtags- und Bezirkswahl 2018:        40,00 € für alle Mitglieder

Die Landeshauptstadt München gewährt für die Landtags- und Bezirkswahl 2023 Entschädigungen zwischen 90,00 € und 120,00 €. Die Stadt Nürnberg zahlt 80,00 € bis 110,00 €. Weiterhin wird Wahlhelfern, die keinen Freizeitausgleich erhalten, ein Betrag i. H. v. 50,00 € gewährt.

Beschluss

Die Verwaltung schlägt vor für die Landtags- und Bezirkswahl 2023 in der Gemeinde Bindlach folgende Entschädigungen festzusetzen:

Wahlvorsteher                80,00 €
Stellv. Wahlvorsteher                60,00 €
Schriftführer                        80,00 €
Stellv. Schriftführer                60,00 €
Beisitzer/Hilfskräfte                50,00 €

Zudem wird den Wahlvorstehern in den Stimmbezirken Benk, Ramsenthal, Bindlacher Berg jeweils ein Fahrtgeld i. H. v. 15,00 € gewährt.

Weiterhin wird Wahlhelfern, die keinen Freizeitausgleich erhalten, im Nachgang nach Vorlage einer entsprechenden Bestätigung ein Betrag i. H. v. 50,00 € gewährt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.08.2024 10:15 Uhr