Landtags- und Bezirkswahl 2023;
Festsetzung des Erfrischungsgeldes für ehrenamtliche Wahlhelfer/-innen
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 28.08.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Wahlhelfern kann ein Erfrischungsgeld als Aufwandsentschädigung gewährt werden. Die Höhe legt die jeweilige Gemeinde fest.
Folgendes Erfrischungsgeld wurde zuletzt gewährt:
Bundestagswahl 2021: 50,00 € für Wahlvorsteher
40,00 € für restliche Mitglieder
Landtags- und Bezirkswahl 2018: 40,00 € für alle Mitglieder
Die Landeshauptstadt München gewährt für die Landtags- und Bezirkswahl 2023 Entschädigungen zwischen 90,00 € und 120,00 €. Die Stadt Nürnberg zahlt 80,00 € bis 110,00 €. Weiterhin wird Wahlhelfern, die keinen Freizeitausgleich erhalten, ein Betrag i. H. v. 50,00 € gewährt.
Beschluss
Die Verwaltung schlägt vor für die Landtags- und Bezirkswahl 2023 in der Gemeinde Bindlach folgende Entschädigungen festzusetzen:
Wahlvorsteher 80,00 €
Stellv. Wahlvorsteher 60,00 €
Schriftführer 80,00 €
Stellv. Schriftführer 60,00 €
Beisitzer/Hilfskräfte 50,00 €
Zudem wird den Wahlvorstehern in den Stimmbezirken Benk, Ramsenthal, Bindlacher Berg jeweils ein Fahrtgeld i. H. v. 15,00 € gewährt.
Weiterhin wird Wahlhelfern, die keinen Freizeitausgleich erhalten, im Nachgang nach Vorlage einer entsprechenden Bestätigung ein Betrag i. H. v. 50,00 € gewährt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Datenstand vom 07.08.2024 10:15 Uhr