Personelle Veränderung im Gemeinderat; Feststellung der Amtsniederlegung des Gemeinderates Werner Hereth
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Gemeinderates, 20.11.2023
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat | Sitzung des Gemeinderates | 20.11.2023 | ö | beschließend | 3 |
Sachverhalt
Mit Schreiben vom 16.10.2023 erklärte Gemeinderat Werner Hereth die Niederlegung seines Amtes als Gemeinderat mit sofortiger Wirkung aus gesundheitlichen Gründen.
Beschluss
Gemäß Art. 48 Abs. 3 Satz 2 GLKrWG stellt der Gemeinderat die Niederlegung des Amtes fest, eine gesonderte Begründung ist nicht erforderlich (11.48 Nr. 3 zu Art. 48 GLKrWG).
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Datenstand vom 12.12.2023 09:58 Uhr