Antrag auf An- und Umbau eines bestehenden Wohnhauses, In der Lohe 14
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 20.11.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „In der Lohe“.
Geplant ist ein Teilabbruch des Satteldachs der Garage für die Errichtung eines Garagenanbaus mit Flachdach zur Terrassennutzung. Es wurden in dem Umgriff des Bebauungsplanes bereits Befreiungen für Flachdachgaragen erteilt.
Die geplante Gaube hat eine Dachneigung von 15°. Im Bebauungsplan ist eine Dachneigung von 30° bis 45° festgesetzt.
Die GRZ beträgt 0,4. Laut Bebauungsplan ist eine GRZ von 0,3 festgesetzt. Zulässig ist nach § 19 Abs. 4 BauNVO eine Überschreitung der GRZ für Grundflächen von Garagen, Stellplätzen mit ihren Zufahrten bis 50 %, somit 0,45, höchstens jedoch bis zu einer GRZ von 0,8.
Gemäß gemeindlicher Stellplatzsatzung sind für die 3 Wohneinheiten insgesamt 5 Stellplätze erforderlich. Gemäß Anlage werden 5 Stellplätze nachgewiesen.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf An- und Umbau eines bestehenden Wohnhauses, In der Lohe 14, wird erteilt. Den erforderlichen Befreiungen für den Teilabbruch des Satteldachs der Garage für die Errichtung eines Garagenanbaus mit Flachdach zur Terrassennutzung sowie hinsichtlich der Dachneigung für die geplante Gaube werden erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Datenstand vom 12.12.2023 09:58 Uhr