Städtebauförderung 2024 a) Bedarfsmitteilung b) Stellungnahme zur innerortsverträglichen Einzelhandelsentwicklung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 18.12.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.12.2023 ö beschließend 8

Beschluss 1

a) Die Gemeinde Bindlach meldet bei der Regierung von Oberfranken für das Sanierungsgebiet „Ortsmitte Bindlach“ für das Programmjahr 2024 voraussichtlich anfallende förderfähige Kosten in Höhe von 665.000,00 €. In Vorausschau auf die 3 Fortschreibungsjahre werden für das Jahr 2025 477.000,00 €, für das Jahr 2026 302.000,00 € und für 2027 819.000,00 € förderfähige Kosten angemeldet. Eine detaillierte Kostenaufstellung der einzelnen geplanten Maßnahmen wurde den Gremiumsmitgliedern zur Verfügung gestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 2

b) Die Städtebaufördermittel dienen insbesondere dem Sanierungsziel, die Standortbedingungen für Handel und Dienstleistungen im Ortszentrum im Interesse der Funktionsvielfalt zu verbessern. Die bewilligten Fördermittel werden deshalb hierfür eingesetzt. Die Gemeinde Bindlach wird die Ansiedlung eines Einkaufszentrums, eines großflächigen Einzelhandelsbetriebes oder eines ihnen gleichstehenden großflächigen Einzelhandelsbetriebes im Sinne des § 11 Abs. 3 Baunutzungsverordnung nicht ermöglichen oder fördern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.01.2024 10:19 Uhr