Europawahl 2024;
Festsetzung des Erfrischungsgeldes für ehrenamtliche Wahlhelfer/-innen
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 05.02.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Wahlhelfern kann ein Erfrischungsgeld als Aufwandsentschädigung gewährt werden. Die Höhe legt die jeweilige Gemeinde fest.
Folgendes Erfrischungsgeld wurde zuletzt durch Beschluss des Gemeinderates vom 28.08.2023 für die Landtags- und Bezirkswahl 2023 gewährt:
Wahlvorsteher 80,00 €
Stellv. Wahlvorsteher 60,00 €
Schriftführer 80,00 €
Stellv. Schriftführer 60,00 €
Beisitzer/Hilfskräfte 50,00 €
Beschluss
Die Verwaltung schlägt vor, für die Europawahl 2024 in der Gemeinde Bindlach folgende Entschädigungen festzusetzen:
Wahlvorsteher 60,00 €
Stellv. Wahlvorsteher 40,00 €
Schriftführer 60,00 €
Stellv. Schriftführer 40,00 €
Beisitzer/Hilfskräfte 30,00 €
Zudem wird den Wahlvorstehern in den Stimmbezirken Benk, Ramsenthal, Bindlacher Berg jeweils ein Fahrtgeld i. H. v. 15,00 € gewährt.
Weiterhin wird Wahlhelfern, die keinen Freizeitausgleich erhalten, im Nachgang nach Vorlage einer entsprechenden Bestätigung ein Betrag i. H. v. 50,00 € gewährt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Datenstand vom 05.03.2024 11:14 Uhr