Europawahl 2024; Festsetzung des Erfrischungsgeldes für ehrenamtliche Wahlhelfer/-innen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 05.02.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 05.02.2024 ö beschließend 8

Sachverhalt

Wahlhelfern kann ein Erfrischungsgeld als Aufwandsentschädigung gewährt werden. Die Höhe legt die jeweilige Gemeinde fest.

Folgendes Erfrischungsgeld wurde zuletzt durch Beschluss des Gemeinderates vom 28.08.2023 für die Landtags- und Bezirkswahl 2023 gewährt:

Wahlvorsteher                80,00 €
Stellv. Wahlvorsteher                60,00 €
Schriftführer                        80,00 €
Stellv. Schriftführer                60,00 €
Beisitzer/Hilfskräfte                50,00 €

Beschluss

Die Verwaltung schlägt vor, für die Europawahl 2024 in der Gemeinde Bindlach folgende Entschädigungen festzusetzen:

Wahlvorsteher                60,00 €
Stellv. Wahlvorsteher                40,00 €
Schriftführer                        60,00 €
Stellv. Schriftführer                40,00 €
Beisitzer/Hilfskräfte                30,00 €

Zudem wird den Wahlvorstehern in den Stimmbezirken Benk, Ramsenthal, Bindlacher Berg jeweils ein Fahrtgeld i. H. v. 15,00 € gewährt.

Weiterhin wird Wahlhelfern, die keinen Freizeitausgleich erhalten, im Nachgang nach Vorlage einer entsprechenden Bestätigung ein Betrag i. H. v. 50,00 € gewährt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.03.2024 11:14 Uhr