Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau einer mobilen Betonmischanlage, Nähe Königsheidestraße;
Entwässerungsantrag
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 12.08.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Auf dem Bindlacher Berg Grundstück Fl.-Nr. 963/419, Ochsenkopfstraße 1 soll eine Betonmischanlage errichtet werden. Der entsprechende Bauantrag ist bereits im Gremium (GR v. 15.01.2024) behandelt worden. Die Umsetzung der Entwässerung war noch nachzuweisen.
Die Entwässerung der Anlage erfolgt zum einen über die Königsheidestraße (Schmutz- u. Regenwasser) und zum anderen über die Ochsenkopfstraße (Regenwasser). Das anfallende Regenwasser wird zurückgehalten und gedrosselt dem öffentlichen Regenwasserkanal (insgesamt 15 l/s) zugeführt.
Anschluss Königsheidestraße:
Das anfallende Regenwasser (überdachter Schotterparkplätze sowie Besuchercontainer) wird gedrosselt (3l/s) dem öffentlichen Regenwasserkanal zugeführt. Das anfallende Regenwasser wird zunächst über ein Regenrückhaltebecken (Erdbauweise) gesammelt und gedrosselt über einen Teichmönch dem öffentlichen Kanal zugeführt. Das anfallende Niederschlagswasser der Schotterfläche (ca. 967m²) soll vor Ort in einer Rasenmulde versickern. Beim Schmutzwasser handelt es sich um häusliches Abwasser vom Besuchercontainer.
Anschluss Ochsenkopfstraße:
Gemäß DWA A 102-2 werden alle Betriebsflächen/Betonflächen, die aufgrund häufigen Fahrzeugwechsels der Betonmischfahrzeuge, sonstige Fahrzeuge zum Betrieb einer Betonmischanlage der Kategorie SV (Kategorie III) zugeordnet. Das anfallende Niederschlagswasser wird über Sinkkästen und Linienentwässerung gesammelt, gelangt nach einem vorgeschalteten Absetzbecken in die Reinigungsanlage, danach wird das gereinigte Regenwasser über einen Stauraumkanal zurückgehalten und gedrosselt mittels Spindelschieber (12 l/s) dem öffentlichen Regenwasserkanal zugeführt. Auch die Dachflächen der Schüttplätze wird entsprechend so entwässert. Ein Teil des anfallenden Regenwassers wird für die Produktion des Betons verwendet. Hierfür wird ein eigenes Kreislaufsystem vorgesehen, dass weder über den Schmutzwasser- noch Regenwasserkanal entwässert.
Beschluss
Dem Entwässerungsantrag wird unter Berücksichtigung der o. g. Festsetzungen/Auflagen zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 27.09.2024 11:28 Uhr