Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage, Fl.Nr. 238/4, Gemarkung Benk


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 12.08.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.08.2024 ö beschließend 8

Sachverhalt

Die Antragsunterlagen einschl. Lageplan/Eingabeplanung/Auszug Flächennutzungsplan sind dem Gremium über das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt worden. Das Vorhaben liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes. Im Flächennutzungsplan ist dieses als „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt.

Das Vorhaben ist nach § 35 Abs. 1 Nr. 8 Buchstabe b) Doppelbuchstabe aa) BauGB im Außenbereich zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und es der Nutzung solarer Strahlungsenergie dient. Diese Regelung bezieht sich auf Flächen längs der Autobahnen und in einer Entfernung zu diesen von bis zu 200 Metern, gemessen vom äußeren Rand der Fahrbahn. Laut Eingabeplanung befindet sich das Vorhaben im 200 m Abstand zum Fahrbahnrand der Autobahn A 9.

Stefanie Kolanus kann dem Vorhaben nicht zustimmen, da der Landwirtschaft dadurch Flächen entzogen werden. Dieser Meinung schließt sich Denny Schönheiter an.

Neithard Prell findet die Namensauswahl als „Solarpark Bindlach“ nicht sinnvoll. Es könnte dadurch der Eindruck entstehen, dass die Gemeinde Bindlach bei der Durchführung des Vorhabens beteiligt ist.

Aufgrund der eingeschränkten Einblickmöglichkeit sowie Beschaffenheit und Autobahnnähe empfinden Werner Fuchs, Torben Schlieckau und Thomas Masel diese Fläche als nicht zu wertvoll. 

Bürgermeister Brunner verweist auf die gesetzlichen Grundlagen. Er informiert zudem, dass die „Brachfläche“ gegenüber aus seiner Sicht für solche Vorhaben prädestiniert wäre. Die entsprechenden Informationen sind dem Eigentümer zugeschickt worden, blieben jedoch bis dato unbeantwortet. 

Auf Hinweise von Werner Fuchs und Denny Schönheiter bzgl. der Errichtung von Schnelladesäulen antwortet Bürgermeister Brunner, dass die Gemeinde hier nur als Vermittler auftreten kann. Darüber hinaus sei der kommunale Aufgabenbereich nicht gegeben.

Beschluss

Das Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage, Fl.Nr. 238/4, Gemarkung Benk, wird erteilt, da es sich um ein privilegiertes Vorhaben handelt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 2

Datenstand vom 27.09.2024 11:28 Uhr