Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas 2021);
Förderantrag nach 2.2.3
a) BA 2 Kläranlage Goldkronach
b) Messschacht AWA Benk, Katzeneichen
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 25.11.2024
Beratungsreihenfolge
Beschluss 1
a) Entsprechend der geltenden Zweckvereinbarung mit der Stadt Goldkronach über den Anschluss der Gemeindeteile Benk, Deps und Katzeneichen der Gemeinde Bindlach an die öffentliche Entwässerungseinrichtung der Stadt Goldkronach vom 09./12.12.04 in der Fassung des 1. Nachtrages vom 21.11./15.12.23 beabsichtigt die Gemeinde Bindlach, sich an den Investitionskosten des Bauabschnittes 2 der Kläranlagensanierung in Goldkronach (Gesamtkosten i. H. v. rd. 1.020.000 € , Anteil der Gemeinde Bindlach i. H. v. 13,95 %) zu beteiligen. Hier soll ein Förderantrag nach RZWas 2021 gestellt werden. Die Verwaltung und der Erste Bürgermeister werden beauftragt, nach Abstimmung und Klärung mit dem Wasserwirtschaftsamt den Fördertatbestand nach Teil B 2.2.3 oder Teil C festzuglegen und die entsprechende Förderung anzumelden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Beschluss 2
b) Zudem ist die Gemeinde Bindlach aufgrund der Zweckvereinbarung grundsätzlich verpflichtet, einen Messschacht zu errichten. Die aktuell hierfür ermittelten Kosten belaufen sich auf über 405.000 €. In weiteren Gesprächen soll die sinnvolle und wirtschaftliche Errichtung nochmals mit dem Wasserwirtschaftsamt und der Stadt Goldkronach diskutiert werden. Die Verwaltung und der Erste Bürgermeister werden beauftragt, nach Abstimmung und Klärung mit dem Wasserwirtschaftsamt einen Förderantrag nach Teil B 2.2.3 zu stellen und ebenfalls eine Förderanmeldung vorzunehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Datenstand vom 20.12.2024 12:08 Uhr