Städtebauförderung 2025 a) Bedarfsmitteilung b) Stellungnahme zur innerortsverträglichen Einzelhandelsentwicklung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 09.12.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.12.2024 ö beschließend 5

Beschluss 1

a) Die Gemeinde Bindlach meldet bei der Regierung von Oberfranken für das Sanierungsgebiet „Ortsmitte Bindlach“ für das Programmjahr 2025 voraussichtlich anfallende förderfähige Kosten in Höhe von 766.000,00 €. In Vorausschau auf die 3 Fortschreibungsjahre werden für das Jahr 2026 767.000,00 €, für das Jahr 2027 116.000,00 € und für 2028 48.000,00 € förderfähige Kosten angemeldet. Eine detaillierte Kostenaufstellung der einzelnen geplanten Maßnahmen wurde den Gremiumsmitgliedern zur Verfügung gestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Beschluss 2

b) Die Städtebaufördermittel dienen insbesondere dem Sanierungsziel, die Standortbedingungen für Handel und Dienstleistungen im Ortszentrum im Interesse der Funktionsvielfalt zu verbessern. Die bewilligten Fördermittel werden deshalb hierfür eingesetzt. Die Gemeinde Bindlach wird die Ansiedlung eines Einkaufszentrums, eines großflächigen Einzelhandelsbetriebes oder eines ihnen gleichstehenden großflächigen Einzelhandelsbetriebes im Sinne des § 11 Abs. 3 Baunutzungsverordnung nicht ermöglichen oder fördern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 31.01.2025 09:42 Uhr