Anträge auf denkmalschutzrechtliche Erlaubnis für drei Eisenbahnüberführungen; Gemeindliche Stellungnahme


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 15.06.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.06.2020 ö beschließend 11

Sachverhalt

Die DB Netz AG beantragt, für die Erneuerung der Eisenbahnüberführungen bei km 63,914, km 64,959 und km 65,950 auf der Strecke 5051 Weiden – Neuenmarkt/Wirsberg die Erteilung denkmalrechtlicher Erlaubnisse.
Bei der geplanten Erneuerung der Eisenbahnüberführung bei Bahn-km 64,959 ist der Denkmalschutz hingegen nicht betroffen. Hier handelt es sich um den Durchlass des Huthbaches. Diese  geplante Umbaumaßnahme ist unkritisch.

Die Eisenbahnüberführungen Bahn-km 63,914 und 65,950 sind in der Denkmalliste als Baudenkmäler verzeichnet. Wie Heimat- und Denkmalschutzbeauftragter Werner Fuchs ausführt, stammen diese Baudenkmäler aus der Gründerzeit der Eisenbahn. Die Bahnstrecke Neuenmarkt-Bayreuth wurde am 28.11.1853 als Pachtbahn durch Vertrag mit den Königlich Bayerischen Staatseisenbahnen eröffnet und war eine Nebenstrecke der ersten großen bayerischen Bahnstrecke von Lindau am Bodensee nach Hof, welche als Ludwig-Süd-Nord-Bahn zwischen 1843 und 1854 gebaut wurde.
Den Bauvorhaben an den beiden denkmalgeschützten Eisenbahnüberführungen sollte nicht zugestimmt werden, weil sonst der Denkmalcharakter der Überführungen verloren geht. Sie sollen vielmehr sichtbar erhalten bleiben. Die geplanten Baumaßnahmen sehen zudem die Verrohrung der vorhandenen Brückenöffnungen mit Stahlbetonrohren DN 2400 vor. Der Raum zwischen den bestehenden Rahmenbauwerken und dem Stahlbetonrohr soll mit fließ- und quellfähigem Beton verfüllt werden. Durch diese Maßnahme werden die Querschnitte der Durchlässe stark verringert, so dass nur noch geringere Wassermengen abfließen können. Dieser Aspekt wurde auch von 1. Bürgermeister Christian Brunner betont.

Beschluss

Die Gemeinde kann der Erneuerung der Eisenbahnunterführungen bei Bahn-km 63,914 und 65,950 nicht zustimmen. Durch die geplante Baumaßnahme würde der Denkmalcharakter der einbogig-segmentbogigen Überführungen verloren gehen. Sie sind vielmehr sichtbar zu erhalten. Eine Genehmigung nach Art. 6 Abs. 1 Bayerisches Denkmalschutzgesetz möge nicht erteilt werden. Die Querschnitte der Durchlässe dürfen keinesfalls verringert werden, weil dadurch ein geordneter Abfluss des anfallenden Niederschlagswassers nicht mehr gewährleistet ist. Außerdem liegt bei Bahn-km 63,914 das bestehende Fundament zu hoch, hier sind die sehr schlechten Gründungsverhältnisse zu überprüfen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.10.2020 10:31 Uhr