Bestellung des Ersten Bürgermeisters zum Trauungsstandesbeamten


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 20.07.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.07.2020 ö beschließend 8

Sachverhalt

Nach § 2 Abs. 3 der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (AVPStG) können Gemeinden  ihre Bürgermeister zu Standesbeamten bestellen, sofern ihr Aufgabenbereich als Standesbeamter auf die Vornahme von Eheschließungen und Begründung von Lebenspartnerschaften geschränkt wird. Christian Brunner möchte wie seine Amtsvorgänger samstags Eheschließungen vornehmen. An Samstagen sollen nur Brautpaare getraut werden, von denen mindestens eine Person in Bindlach wohnt.

Beschluss 1

Der Erste Bürgermeister wird gemäß Art. 49 Abs. 3 GO wegen persönlicher Beteiligung von der Beratung und Beschlussfassung zu TOP 8 ausgeschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 1

Beschluss 2

Erster Bürgermeister Christian Brunner wird gemäß § 2 Abs. 3 AVPStG zum Standesbeamten für die Vornahme von Eheschließungen und Begründungen von Lebenspartnerschaften im Standesamtsbezirk Bindlach bestellt. Die Bestellung wird zum 01. 08. 2020 wirksam

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Anm.: Der Erste Bürgermeister nahm wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil.

Datenstand vom 23.10.2020 10:53 Uhr