Genehmigung der Niederschrift vom 07.09.2020


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 28.09.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 28.09.2020 ö beschließend 1

Sachverhalt

Die Niederschrift wurde den Gemeinderatsmitgliedern über das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.

Antrag Gemeinderat Schlieckau auf Änderung des Sachverhaltes zu TOP 9:
„Verkehrsberuhigung des Lehengrabens während der Sanierung der St2460 in der Ortsmitte;
Abwägung der vorgelegten Unterschriftenlisten“

Die Änderung ist nachfolgend dargestellt:

Aufgrund der aktuellen Umleitung des Straßenverkehrs über die Ortsstraße Lehengraben beantragten Bindlacher Bürger mit einer Unterschriftenliste, die Fahrgeschwindigkeit im Lehengraben auf „Tempo 30“ zu reduzieren. Die Fachbehörde „Verkehrswesen“ des Landratsamtes Bayreuth weist darauf hin, dass durch straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen eine Pegelminimierung um 3 dB (A) bewirkt werden sollte, weil das menschliche Ohr in der Regel beim Straßenverkehr erst Lärmveränderungen bei einer Pegeldifferenz von 3 dB (A) wahrnehmen kann. Es ist also fraglich, ob durch eine Geschwindigkeitsreduzierung eine hörbare Verringerung des Lärmpegels erzielt werden kann. Erst die Verdoppelung der Verkehrsstärke führt zu einer Erhöhung des Mittelungspegels um 3 dB (A). Kann eine Reduzierung des Beurteilungspegels in dieser Größenordnung durch die Geschwindigkeitsbeschränkung nicht erreicht werden, wäre die verkehrsbeschränkende Maßnahme von vornherein nicht geeignet. Bei einer Beschränkung ist auch zu bedenken, dass die Leichtigkeit des Verkehrs behindert wird und der Verkehr nicht so schnell abfließen wird. Eine Geschwindigkeitsmessung durch die Polizei am 03.09.2020 zeigt, dass sich die Verkehrsteilnehmer an die vorgeschriebene Geschwindigkeit 50 km/h halten. Eine Beanstandungsquote von unter 1 % zeigt, dass keine weiteren Maßnahmen für eine Verkehrsberuhigung getroffen werden sollten, meint die Polizei. Nach diesen Ausführungen der Fachbehörden schlug der Bürgermeister vor, von einer Geschwindigkeitsbeschränkung im Lehengraben abzusehen, weil die rechtlichen Voraussetzungen nicht vorliegen. In der Diskussion argumentierten einige Gemeinderäte, dass durch eine Geschwindigkeitsbeschränkung mehr Sicherheit für die Radfahrer erreicht werden könnte. Das Befahren des Lehengrabens wäre dadurch nicht mehr attraktiv für Autofahrer. Dies wiederrum führt zu weniger Verkehr auf dieser Straße. Mit dem neuen Wohnbaugebiet „Am Kiesweiher“ entsteht im Lehengraben mehr Fußgänger- und Radverkehr. Der südliche Gehweg endet am neuen Baugebiet. Dort müssen Fußgänger die Straße überqueren, um auf den nördlichen Gehweg zu gelangen.

Antrag Gemeinderat Fuchs auf Änderung des Sachverhalts zu TOP 6:
„Umgestaltung der St 2460 in der Ortsmitte Bindlach; Städtebauliche Gestaltung der Grün- und Nebenanlagen“

Die Änderung ist nachfolgend dargestellt:

Der Bürgermeister erläuterte den Vorschlag des Planungsbüros Quaas zur Neugestaltung der Ortsdurchfahrt Bindlach. Vom Gemeinderat sind noch verschiedene Entscheidungen zu treffen. Der Eingang zum Keller der abgebrochenen Scheune Rinne 2 sollte aus Kostengründen nach Süden verlegt werden. Dadurch könnte ein Teil der Stützmauer eingespart werden. Der Verlauf der Einfriedung des Anwesens Rinne 2 folgt nicht der Flurstücksgrenze, sondern liegt bei einer durchgehenden Gehwegbreite von 2 m, teilweise auf privater Fläche. Der Eigentümer hat der Errichtung der Einfriedung auf seinem Grundstück bereits zugestimmt. Die Mauern der Terrassen an der Ostseite der Straße könnten entweder in Beton (mit Sandstein verblendet) oder komplett in Sandsteinmauer ausgeführt werden. Das Buswartehäuschen westlich der Staatsstraße sollte zurückversetzt und mit einer Sandsteinmauer errichtet bzw. mit Sandsteinen verkleidet werden.

Beschluss

Die Niederschrift wird unter Berücksichtigung der dargestellten Änderungen genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.11.2020 11:56 Uhr