A 9 Hof - Bayreuth; Mitfahrerparkplatz an der AS Bindlacher Berg


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 28.09.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 28.09.2020 ö beschließend 9
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.03.2021 ö beschließend 9

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 16.09.2020 erklärte die Autobahndirektion Nordbayern, dass einem Ausbau des Mitfahrerparkplatzes mit Asphaltierung grundsätzlich nichts entgegensteht, wobei die Umsetzung im Zusammenhang mit anderen Baumaßnahmen für das Jahr 2021 anstreben wird. Eine Voraussetzung ist der Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung, die u. a. den betrieblichen Unterhalt (Reinigung, Winterdienst, Verkehrssicherungspflicht) auf die Gemeinde Bindlach überträgt. In der Anlage ist der entsprechende Vereinbarungsentwurf beigefügt.

Zum anderen sollte vor dem Ausbau eine Verkehrsschau bzw. eine Abstimmung mit den Beteiligten (Verkehrsbehörden, Polizei) stattfinden, um das Einvernehmen herzustellen. Aufgrund des bereits seit Jahren unproblematischen Betriebs des derzeitigen Parkplatzes sollte dies jedoch aus Sicht der Autobahndirektion nur eine Formalie darstellen. Angeregt wird, dass die benötigte Fläche entschädigungslos in das Eigentum der Autobahndirektion übertragen wird.

Udo Lindlein berichtet aus eigenen Erfahrungen und gab zu Bedenken, dass auf diesem Parkplatz überwiegend „Auswärtige“ parken und auch viele freilaufende Hunde hier gesichtet werden. Die Unterhaltspflicht sollte, wenn möglich, mit umliegenden Gemeinden und Städte abgestimmt werden, da eben auch Bürger anderer Orte den Parkplatz nutzen. Weiterhin bittet er, in der Vereinbarung den Ausbaugrad präziser zu beschreiben und eine Ablösevereinbarung aufzunehmen. Den Ausschluss von LKW-Parkplätzen in der Vereinbarung würde er zudem empfehlen, es sollte auf eine Zweckbindung bestanden werden.

Werner Fuchs gab zu Bedenken, dass aus dem Wortlaut des § 4 „Verkehrssicherungspflicht“ Schadensersatzansprüche gegenüber der Gemeinde abgeleitet werden können. Der Erste Bürgermeister entgegnete, dass dies zur derzeitigen Situation keine Änderung darstellt.

Helmut Steininger versteht die Diskussion nicht wirklich, da sich zur jetzigen Situation keine nachteilige Änderung ergibt, vielmehr wird die Beschaffenheit des Parkplatzes verbessert, hierüber sollte die Gemeinde froh sein.

Torben Schlieckau wies daraufhin, dass in der Vereinbarung kein Passus zum Eigentumsübergang beinhaltet ist. Der Erste Bürgermeister erklärte, dass dies lediglich vorab von Seiten der Autobahndirektion so angeregt wurde. Er versucht alles, um dies zu verhindern.

Zur Zusammenfassung erklärte Christian Brunner, dass die vordergründige Absicht die Verbesserung des Zustandes des Parkplatzes war. Er wird die angesprochenen Punkte gerne mitnehmen und in die weiteren Verhandlungen mit der Autobahndirektion einfließen lassen.

Datenstand vom 05.11.2020 11:56 Uhr