Vollzug der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes; Ernennung der Leitung des Standesamtes Bindlach


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 02.11.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 02.11.2020 ö beschließend 6

Sachverhalt

Das Beschäftigungsverhältnis zwischen der Gemeinde Bindlach und dem bisherigen Leiter des Standesamtes, Karl-Heinz Maisel, endet aufgrund vorgezogenen Ruhestands zum 01.01.2021. Die Ernennung eines neuen Standesamtsleiters ist deshalb gem. § 4 Abs. 1 der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes erforderlich.

Die Leitung des Standesamtes kann nur Beamten bzw. Beschäftigten im gehobenen Dienst übertragen werden, welche zusätzlich als Standesbeamte fungieren.

Beschluss

Nachdem die fachlichen Voraussetzungen vorliegen, wird der neue Geschäftsleiter, Verwaltungsfachwirt Florian Dörfler ab 01.01.2021 zum Leiter des Standesamtes Bindlach ernannt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.12.2020 12:26 Uhr