Vollzug der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes; Ernennung der Stellvertretenden Leitung des Standesamtes Bindlach


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 02.11.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 02.11.2020 ö beschließend 7

Sachverhalt

Das Beschäftigungsverhältnis zwischen der Gemeinde Bindlach und der bisherigen Stellvertretenden Leiterin des Standesamtes, Karola Meister, endet aufgrund vorgezogenen Ruhestands zum 01.01.2021. Die Ernennung eines neuen Stellvertretenden Standesamtsleiters ist deshalb gem. § 4 Abs. 1 der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes erforderlich.

Die Stellvertretende Leitung des Standesamtes kann nur an Beschäftigte übertragen werden, welche als Standesbeamte fungieren.

Beschluss

Aufgrund der fachlichen Voraussetzungen wird die neue Leiterin des Sachgebietes „Personenstandswesen“, Verwaltungsfachangestellte Christine Berski ab 01.01.21 zur stellvertretenden Leiterin des Standesamtes Bindlach ernannt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.12.2020 12:26 Uhr