Erlass einer Abstandsflächensatzung; Vorberatung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 11.01.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 11.01.2021 ö beschließend 4
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.01.2021 ö beschließend 6

Sachverhalt

Der Bayerische Landtag hat am 02.12.2020 den Gesetzentwurf der bayerischen Staatsregierung zur Novelle der Bayerischen Bauordnung in zweiter Lesung verabschiedet. Das Gesetzesvorhaben sieht unter anderem die Novelle des Abstandsflächenrechts mit einer Verkürzung der Abstandsflächentiefen von 1,0 H auf 0,4 H, in Gewerbe- und Industriegebieten von 0,25 auf 0,2 H (= Wandhöhe des jeweiligen Bauwerks) mindestens jedoch 3 Meter vor. Da die Verkürzung für alle Gebäudeseiten gilt, wird zukünftig auf das sogenannte Schmalseitenprivileg verzichtet, das vor zwei Außenwänden mit weniger als 16 m Länge bisher nur ein halbes „H“ als Abstandsflächentiefe verlangte. Das führt – und dies ist die politische Intention des Gesetzgebers – zu einem Zusammenrücken der Baukörper (Nachverdichtung) in der zukünftigen Ortsentwicklung. Entgegen den ursprünglichen Planungen der Staatsregierung wird das neue Abstandsflächenrecht ohne Übergangsfrist bereits zum 01.02.2021 in Kraft treten.

Der Landesgesetzgeber hat mit dem neuen Abstandsflächenrecht aber auch erneut eine Satzungsbefugnis zur Festlegung abweichender Abstandsflächentiefen bis zu 1 H für die Städte und Gemeinden verabschiedet, die dies zur Verbesserung oder Erhaltung der Wohnqualität für erforderlich halten.

Das Abstandsflächenmaß ändert sich bei der Satzung zum alten Recht nicht, die Berechnung aber wird verändert (Giebelseiten).

Torben Schlieckau bittet um Aufklärung, ob diese Satzung nur für Neubauten gilt oder ob auch Um- bzw. Anbauten erfasst sind. Der Erste Bürgermeister erklärte, dass sich die Satzung über das gesamte Gemeindegebiet erstreckt und für alle künftigen Bauvorhaben, sowohl Neu- als auch Um- bzw. Anbauten gilt.

Werner Fuchs möchte in diesem Zusammenhang auch das Thema Brandschutz berücksichtigt haben, dieses sollte in einer Begründung mit genannt werden.

Beschluss

Die Verwaltung wird die Satzung samt Begründung nochmals rechtlich prüfen und diese dem Gemeinderat in der nächsten öffentlichen Sitzung ausgearbeitet vorlegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.02.2021 10:26 Uhr