Vollzug des Bayerischen Feuerwehrgesetzes;
Bestellung eines Stellvertretenden Kommandanten für die FF Crottendorf
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 25.01.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Mit Schreiben vom 13.01.2021 erklärte der Stellvertretende Kommandant der FF Crottendorf, Marvin Utz die Niederlegung seines Amtes.
Gem. Art. 8 Abs. 2 Satz 1 BayFwG werden Feuerwehrkommandanten grundsätzlich in geheimer Wahl von den Feuerwehrdienst leistenden Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr einschließlich der Feuerwehranwärter, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, aus ihrer Mitte auf sechs Jahre gewählt. Wird innerhalb von drei Monaten nach Ausscheiden des bisherigen Kommandanten kein geeigneter Nachfolger gewählt, hat die Gemeinde ein geeignetes Feuerwehrdienst leistendes Mitglied dieser Freiwilligen Feuerwehr zum Kommandanten zu bestellen (Art. 8 Abs. 2 Satz 2 BayFwG).
Da in der aktuellen Phase der Corona-Pandemie eine Neuwahl in diesem Rahmen nicht durchführbar ist und auch nicht absehbar ist, wann eine Versammlung einberufen werden kann, sollte von der Gemeinde vorübergehend ein „Stellvertretender Notkommandant“ bestellt werden.
Beschluss
Die Gemeinde Bindlach bestellt Ferdinand Warmuth mit sofortiger Wirkung vorübergehend zum Stellvertretenden Kommandanten für die Freiwillige Feuerwehr Crottendorf.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Datenstand vom 05.03.2021 10:43 Uhr