Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 29.03.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Antragsteller beantragt die Aufstellung eines Vorhaben- und Erschließungsplans für die Erschließung von ca. 8 Bauparzellen in Ramsenthal, Alte Bahnhofstraße/Im Gehaig. Christian Brunner erklärte, dass zuletzt mit Beschluss vom 07.02.2011 eine Bebauung mit 3 Wohnhäusern genehmigt wurde. Zu einer seitens des Gemeinderates (siehe Beschluss vom 28.02.2011) geforderten einvermehmlichen Lösung, aufgrund der Problematik von 6 bestehenden Geh- und Fahrtrechten für angrenzende landwirtschaftliche Grundstückseigentümer, zwischen dem Antragsteller und den Grundstückseigentümern kam es nicht.
Neithard Prell ist der Ansicht, dass dem vorgelegten Planentwurf nicht näher getreten werden sollte, da die Fläche zum einem im Landschaftsschutzgebiet liegt und in Teilen in der Biotopkartierung, zum anderen ist die Erschließungssituation weiterhin ungeklärt.
Werner Fuchs stimmt dem zu und ergänzte, dass sich zusätzlich grundbuchrechtliche Hintergründe im privaten Bereich aufgetan haben, die gegen eine Bauleitplanung in diesem Gebiet sprechen. Aus seiner Sicht sollte man sich nicht über die bestehenden Rechte hinwegsetzen. Er persönlich könnte sich nach wie vor eine Bebauung im nord-östlichen Bereich, gegenüber Fl.Nr 298/1, Gemarkung Ramsenthal, mit 2 Wohnhäusern vorstellen und würde dies auch befürworten.
Robert Bertoldo und Torben Schlieckau verwiesen ebenfalls nochmals auf die Biotop-Kartierung und sind der Ansicht, dass mit einer Zustimmung ein Präzedenzfall geschaffen würde. Weiterhin müssten für die Zufahrt einige große Eichen gefällt werden, was unbedingt zu vermeiden ist.
Helmut Steiniger stimmte den Vorrednern zu, könnte sich aber eine gesamte Erschließung des Bereiches westlich des Wohngebietes mit Erschließung über den neuen Bahnübergang vorstellen.
Werner Hereth stellt sich die Frage, weshalb eine Umsetzung des Beschlusses auf dem Jahre 2011 nicht erfolgte, offensichtlich lassen die grundbuchrechtlichen Verhältnisse eine Erschließung eben nicht zu.
Dr. Andrea Hellauer hält das Vorhaben an dieser Stelle überdimensioniert, könnte sich aber ein kleineres Gebiet vorstellen.
Dem Ersten Bürgermeister ist wichtig, sich für die Zukunft zu positionieren. Im Rathaus kommen immer wieder Anfragen bezüglich der Ausweisung dieser Fläche an. Der Gemeinderat kann die privatrechtlichen Belange nicht beeinflussen oder lösen, dass ist Aufgabe des Erschließungsträgers. Für ihn stellt sich lediglich die Frage, ob man sich in diesem Bereich eine Bebauung vorstellen kann.
Während der Beschlussfassung ergänzte Udo Lindlein, dass für ihn eine Bebauung mit 2 oder 3 Parzellen im nord-östlichen Bereich nicht in Frage kommt, da hierdurch eher eine "Lücke" als eine "Abrundung" entsteht.
Beschluss 1
a) Der Anfrage auf Aufstellung eines Vorhaben- und Erschließungsplans für die Erschließung von 8 Bauparzellen auf Fl.Nr. 302/4 und 303, Gemarkung Ramsenthal, wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 20
Abstimmungsbemerkung
a) Die Anfrage wurde abgelehnt.
Beschluss 2
b) Die Gemeinde Bindlach kann sich grundsätzlich eine Bebauung mit zwei Baurechten auf Fl.Nr. 302, Gemarkung Ramsenthal, vorstellen, die Anordnung der Baurechte wäre im Nachgang festzulegen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 11
Abstimmungsbemerkung
b) Die Gemeinde kann sich keine Bebauung in diesem Bereich vorstellen.
Datenstand vom 23.04.2021 12:16 Uhr