Bauleitplanung östlich der BAB 9 im Bereich "Röhrig"; Antrag zur Ausweisung eines Sondergebietes "Photovoltaik"


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 17.05.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.05.2021 ö beschließend 7

Sachverhalt

Der Antragsteller beabsichtigt die Ausweisung eines Sondergebietes "Photovoltaik" auf den Flurstücken 253, 254, 255, 256, 259, 260, 261, 262, 263, 264, 265 mit einer Gesamtfläche von ca. 5,22 ha.

Wie den eingereichten Unterlagen zu entnehmen ist, hat der Vorhabensträger im Rahmen einer internen Potentialanalyse ein Solarparkareal ausgewählt, welches in hohem Maße den energiewirtschaftlichen Zielsetzungen zur Erzeugung regenerativer Energie entspricht. Besonders wichtig sei dem Antragsteller, die Berücksichtigung der kommunalen Belange bzw. das in Einklang bringen mit der Entwicklungsplanung der Kommune.

Auch für den Ersten Bürgermeister ist die Energiewende ein wichtiges Thema, mit dem sich die Gemeinde Bindlach auseinandersetzen wird. Er sieht in diesem Bereich gute und ertragreiche Böden für die Landwirtschaft und verwies auf die Planungshoheit der Gemeinde.

Weiterhin merkte Christian Brunner an, dass im Gemeindegebiet bis dato durch die Flächen am Bindlacher Berg ca. 10 ha Freiflächenanlagen vorhanden sind.

Werner Fuchs hält in diesem Zusammenhang grundsätzliche Entscheidungen für notwendig. Er ist sich der Zeit der Energiewende bewusst, hält es aber auch für wichtig, landwirtschaftliche Flächen zu erhalten bzw. diese regenerativ, z. B. durch Biomasse, zu nutzen. Er sieht in diesem Projekt einen maximalen Flächenfras mit einer Teilversiegelung von landwirtschaftlichen Flächen, die zur Nahrungsmittelerzeugung benötigt werden. Photovoltaikanlagen sollten seiner Einschätzung nach auf Gebäuden angebracht werden, wo ohnehin der Boden versiegelt wurde.

Auch Stefanie Kolanus sieht dies so und hält zudem die kleinbäuerliche Landwirtschaft durch derartige Projekte gefährdet. Für sie ist in diesem Zusammenhang auch die Alternative der Windkraft zu berücksichtigten.

Werner Hereth vertritt den Standpunkt, dass vorab die Grundstücksverhältnisse zu klären sind.

Torben Schlieckau entnimmt dem Antrag die Fragestellung, inwieweit der Antrag mit den Zielsetzungen der Gemeinde vereinbar ist. Er selbst ist der Auffassung, dass bisher hierzu keine klaren Ziele vereinbart wurden. Sehr hilfreich wäre ein Expertenvortrag, da eine Freiflächenanlage auch ohne Versiegelung möglich ist.

Da bisher keine klare Zielsetzung zur weiteren Entwicklung von Freiflächenphotovoltaik definiert wurde, wird sich das Gremium in naher Zukunft intensiv mit dem wichtigen Thema „Erneuerbare Energien“ auseinandersetzen und Überlegungen anstellen, bei denen Bereiche des gesamten Gemeindegebietes Berücksichtigung finden.

Beschluss

Die Lage des geplanten Freiflächen-Solarparkes ist mit den kommunalen Zielsetzungen vereinbar.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 20

Abstimmungsbemerkung
Der Antrag wurde abgelehnt.

Datenstand vom 02.07.2021 09:21 Uhr