Richtlinie für Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Anschaffung von Automatisierten Externen Defibrillatoren zur Laienreanimation; Festlegung des geförderten Standortes


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 14.06.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 29.03.2021 ö beschließend 5
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.06.2021 ö beschließend 8

Sachverhalt

Dr. Klaus von Stetten, Leiter des Gesundheitsamtes Bayreuth teilte mit, dass für den Landkreis Bayreuth eine Gesamtfördersumme in Höhe von 5.700 € zur Verfügung steht. Es gingen Anträge von 5 Gemeinden bzw. Vereinen ein, daher beläuft sich die Fördersumme für jeden Antragssteller auf 1.140 €. Ein Defibrillator inklusive Gestell kostet ca. 3.000 €. Die Gemeinde Bindlach muss einen Standort für die Errichtung des Defibrillators auswählen.

Dominic Leicht als Initiator des Antrages schlägt vor, einen Standort zu wählen, der viel frequentiert ist. Für ihn kommen deshalb der Bereich rund um das Pfitschnhaus bzw. die Sportanlage des TSV in Betracht.

Helmut Steininger vertritt die Ansicht, dass die Gemeinde auch weitere Geräte beschaffen kann, die nicht förderfähig sind. Er schlägt deshalb vor, 3 Geräte zu beschaffen.

Robert Bertoldo hält das Zentrum von Bindlach durch den Defibrillator im Gemeindehaus gut abgedeckt. Er hält deshalb das Sportgelände des TSV Bindlach für den geeigneten Standort. 

Stefanie Kolanus bittet um Prüfung, ob die bereits vorhandenen Geräte ertüchtigt werden könnten, um diese im Freien zu platzieren.

Werner Fuchs hält die Anschaffungskosten für überschaubar. Es sollten deshalb alle Geräte angeschafft werden.

Christian Brunner hält den Bereich des Pfitschnhauses für geeignet, da hier eine dauerhafte Zugänglichkeit gegeben ist. 

Nach kurzer Diskussion wurden alle gestellten Anträge zurückgezogen.

Beschluss

Als Standort für den geförderten Defibrillator wird der Bereich rund um das  Pfitschenhaus gewählt. Die Verwaltung wird beauftragt, Angebote für "normale" und "öffentlich zugängliche" Defibrillatoren einzuholen und das Gremium über die Anschaffungskosten zu informieren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.07.2021 12:22 Uhr