Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 10 "östlich Oschenbergweg"; Sachstandsbericht


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 02.08.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.10.2019 ö beschließend 7
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 02.08.2021 ö beschließend 4
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.10.2021 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Erste Bürgermeister informiert das neue Gemeinderatsgremium über den Verfahrensstand des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 10 „östlich Oschenbergweg“. 

Der Gemeinderat hat am 14.10.2019 die Einleitung eines Bauleitverfahrens auf den Grundstücken Fl.Nr. 1490/1 und 1499, Gemarkung Bindlach, beschlossen. Die frühzeitige Bürger- und Behördenbeteiligung fand im Zeitraum vom 11.11.2019 bis zum 11.12.2019 statt. Aufgrund verschiedener Problemstellungen, die durch den Antragsteller zu klären waren, konnte das Verfahren noch nicht weiter vorangetrieben werden.

Christian Brunner erklärte zunächst, dass die in der ursprünglichen Planung vorgesehenen drei süd-östlichen Parzellen verworfen wurden. Auch eine Verbreiterung des bestehenden Weges wurde durch die Eigentümer versagt. Die Erschließungsstraße verläuft nun neben dem Weg.

Ein bereits jetzt vorhandenes hydraulisches Problem im Kanalnetz konnte im Zuge der Sanierung der Ortsdurchfahrt behoben werden. Sollte es aber zur Ausweisung der Bauflächen kommen, sind weitere Maßnahmen notwendig. Die Versorgung des Gebietes ist aufgrund der Lage nur durch den Bau einer Druckerhöhungsanlage möglich, da kein ausreichender Versorgungsdruck besteht. Löschwasser kann nicht in ausreichender Menge bereitgestellt werden, auch hier hat der Antragsteller geeignete Lösungen aufzuzeigen.

Stefanie Kolanus stört die Verschwenkung der Zufahrtstraße. Weiterhin ist ein Spielplatz vorgesehenen, der ihrer Einschätzung nach nicht zwingend notwendig ist.

Berthold Just erklärte hierzu, dass die Eigentümer den Anliegerweg erhalten und nicht abtreten möchten. Aus diesem Grund wurde die Erschließungsstraße neben den Weg gelegt. Die Notwendigkeit des Spielplatzes kann sicher in Frage gestellt werden.

Werner Hereth sieht den Eingriff in das Landschaftsschutzgebiet kritisch, kann diesen aber akzeptieren, wenn die Fachbehörden zustimmen. 

Berthold Just erklärte, dass der gesamte Eingriff in das Landschaftsschutzgebiet durch Öko-Ausgleichsflächen ausgeglichen und dieser Ausgleich dinglich gesichert wird.

Werner Fuchs kann sich die kleinteilige Ausweisung von Bauland grundsätzlich vorstellen, allerdings nicht an dieser Stelle. Sollte es dennoch zu einem Satzungsbeschluss kommen, sollten alle Kosten, auch die der investiven Maßnahmen im Bereich Abwasser, Wasser und Löschwasser auf den Antragsteller umgelegt bzw. durch diesen getragen werden. 

Christian Brunner bestätigt, dass bereits eine entsprechende Erklärung des Antragstellers vorliegt.

Neithard Prell kann den geplanten Eingriff in die Natur nicht unterstützen. Leider war dem damaligen Beschluss keine Ortsbesichtigung vorausgegangen, sonst wäre es ggf. nicht zur Einleitung des Verfahrens gekommen.

Udo Lindlein hatte damals eine Ortsbesichtigung gemacht und deshalb auch gegen die Einleitung gestimmt. Der Bau einer parallel zum bestehenden Weg verlaufenden Straße ist für ihn ein weiteres Argument gegen die Ausweisung von Bauflächen in diesem Bereich und sollte mit Blick auf unnötigen Flächenfraß vermieden werden. 

Torben Schlieckau hatte ebenfalls eine Ortsbesichtigung vorgenommen und deshalb auch Einwände erhoben. Für ihn fehlt es auch an der Steuerungsmöglichkeit durch die Gemeinde, was zu möglichen Baulücken führen kann. Zudem sollte die Anzahl der Stellplätze je Wohneinheit im Bebauungsplan festgesetzt werden.

Dr. Andrea Hellauer interessiert, bis zu welcher Höhe der Antragsteller seine Bereitschaft zur Kostenbeteiligung erklärt hatte. Auch sollten die langfristigen Kosten z. B. für den Betrieb der Druckerhöhung mitberücksichtigt und entschädigt werden.

Berthold Just erklärte, dass bisher keine Aussage zur Höhe der Kostenbeteiligung getätigt wurde. Es sind zum jetzigen Zeitpunkt auch noch keine Kosten für die einzelnen Maßnahmen bekannt.

Datenstand vom 08.09.2021 12:43 Uhr