Bauleitplanung im Bereich "Brauereihof";
Sachstandsbericht
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 04.10.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Erste Bürgermeister informierte das Gremium über den aktuellen Sachstand und die folgenden Tagesordnungspunkte 4 – 6. Nachdem das Verfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 49 „Brauereihof“ fast abgeschlossen war, zeigte sich ein Verfahrensfehler, der nicht heilbar ist.
So wurde bereits 2019 ein Änderungsverfahren für die den bestehenden Bebauungsplan zur Bebauung mit dem Nutzungszweck „Seniorenwohnen“ in die Wege geleitet. Zu diesem Bebauungsplan wurde ein städtebaulicher Vertrag entworfen, der den Investor und Grundstückseigentümer verpflichten sollte, die Erschließungsanlagen im Geltungsbereich (teilweise) herzustellen.
Letztlich ist eine solche Verpflichtung rechtssicher nur über einen Vorhaben- und Erschließungsplan nach § 12 BauGB aufzuerlegen.
Es ist mit einem zeitlichen Verzug von einem halben Jahr zu rechnen, was durch den Investor und Betreiber so mitgetragen wird.
Weiterhin zeigte sich, dass der Flächennutzugsplan im überplanten Bereich anzupassen ist.
Datenstand vom 15.11.2021 12:43 Uhr