Bebauungsplan Nr. 56 "östlich Allersdorfer Straße"; Beschlussfassung zum Vorgehen bei Baulandausweisung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 29.11.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 29.11.2021 ö beschließend 4

Sachverhalt

Im Rahmen der Gemeinderatsitzung vom 25.10.2021 stellte Erste Bürgermeister Christian Brunner seinen Vorschlag für das künftigen Vorgehen in Bezug auf die Ausweisung von Bauland vor. Zukünftig muss das Ziel der Gemeinde Bindlach eine behutsame und maßvolle Entwicklung sein, welche aber gleichzeitig den interessierten Bauwerben eine Perspektive aufzeigt. Durch die Möglichkeit Bauland steuerungsfähig auszuweisen, entsteht für alle Seiten Planungssicherheit.

Vor diesem Hintergrund sollte für das bereits eingeleitete Bebauungsplanverfahren „östlich der Allersdorfer Straße“ das entsprechende Vorgehen beschlossen werden, um zukünftig die dort entstehenden Bauflächen steuerungsfähig ausweisen und veräußern zu können.

Torben Schlieckau versteht, dass die Beschlussvorlage darauf abzielt, dass die Gemeinde das/die Grundstück/e erwirbt und sodann auch veräußern kann. Weiterhin regte er an, dass der Entwurf zum Bebauungsplan nochmals überarbeitet werden sollte.

Werner Fuchs unterstützt die vorgeschlagene Vorgehensweise, vertritt aber nach wie vor den Standpunkt, dass das Gebiet verkleinert werden sollte.

Christian Brunner gab Zustimmung zur Wortmeldung von Torben Schlieckau. Er sieht in der Beschlussvorlage den ersten Schritt, im zweiten kann dann über den Bebauungsplan gesprochen werden.

Beschluss

Der Gemeinderat Bindlach beschließt für die Ausweisung vom Bauland östlich der Allersdorfer Straße folgendes Vorgehen:

Um das Bauleitplanverfahren „östlich der Allersdorfer Straße“ weiter vorantreiben zu können, sind mit den Grundstückseigentümern Vereinbarungen über den Grunderwerb abzuschließen. Ein Satzungsbeschluss erfolgt nur unter Voraussetzung, dass die entstehenden Baugrundstücke durch noch zu treffende Vorgaben des Gemeinderats veräußert werden. Beispielsweise durch eine festgelegte Anzahl an zu veräußerbaren Grundstücken pro Jahr. Dieses Vorgehen hat den Hintergrund Bauflächen planbar und steuerungsfähig zur Verfügung zu stellen. Gleichzeitig wird den Erwerbern von Baugrundstücken bei der Veräußerung eine Bauverpflichtung auferlegt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.02.2022 10:34 Uhr