Städtebauförderung 2022; a) Bedarfsmitteilung b) Stellungnahme zur innerortsverträglichen Einzelhandelsentwicklung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 29.11.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 29.11.2021 ö beschließend 7

Beschluss 1

a) Die Gemeinde Bindlach meldet bei der Regierung von Oberfranken für das Sanierungsgebiet „Ortsmitte Bindlach“ für das Programmjahr 2022 voraussichtlich anfallende förderfähige Kosten in Höhe von 1.004.000 € an. In Vorausschau auf die 3 Fortschreibungsjahre werden für das Jahr 2023 1.276.000 €, für das Jahr 2024 1.341.000 € und für 2025 1.269.000 € förderfähige Kosten angemeldet. Eine detaillierte Kostenaufstellung der einzelnen geplanten Maßnahmen wurde den Gremiumsmitgliedern zur Verfügung gestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 2

b) Die Städtebaufördermittel dienen insbesondere dem Sanierungsziel, die Standortbedingungen für Handel und Dienstleistungen im Ortszentrum im Interesse der Funktionsvielfalt zu verbessern. Die bewilligten Fördermittel werden deshalb hierfür eingesetzt. Die Gemeinde Bindlach wird die Ansiedlung eines Einkaufszentrums, eines großflächigen Einzelhandelsbetriebes oder eines ihnen gleichstehenden großflächigen Einzelhandelsbetriebes im Sinne des § 11 Abs. 3 Baunutzungsverordnung nicht ermöglichen oder fördern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.02.2022 10:34 Uhr