Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas 2021); Förderantrag "Wasserversorgung"


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 14.03.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.03.2022 ö beschließend 3

Sachverhalt

Die Richtlinie für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben 2018 (RZWas 2018) ist abgelaufen und wurde mit der RZWas 2021 neu aufgelegt.

Auch bei der neuen Richtlinie werden durch den Freistaat Bayern Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (Wasser und Abwasser) gewährt. Bei der wiederum erfolgten gemeinsamen Betrachtung liegt die Gemeinde Bindlach im Bereich der Härtefallschwelle 1 und ist daher zuwendungsberechtigt. Die Zuwendung beläuft sich auf 40 % der Baukosten oder wird über einen Festpreis pro Meter Leitungslänge gewährt.

Eine große Veränderung stellt die nun notwendige Vorplanung der Maßnahmen im Bewilligungszeitraum (vier Jahre) dar. Nach der RZWas 2018 konnten alle Maßnahmen berücksichtigt werden, ohne eine entsprechende Voranmeldung. Der Freistaat Bayern benötigt nun aber zur besseren Planung diese Vorplanung mit geschätzten Baukosten.

Werner Fuchs möchte bestätigt wissen, dass die Reihenfolge der Liste keine Reihenfolge an Prioritäten darstellt. Christian Brunner hat das bestätigt und auch zu bedenken gegeben, dass es sich lediglich um einen Vorschlag handelt, der je nach Bedarf anzupassen ist.

Torben Schlieckau interessiert, ob die Förderquote von 40 % anhand der tatsächlichen Kosten berechnet wird. Auch dies bestätigte Christian Brunner.

Beschluss

Die Gemeinde Bindlach stellt einen Förderantrag nach der RZWas 2021. Grundlage ist der vorgestellte „Vorschlag zur RZWas - Liste 2021“. Für die Maßnahme Euben (RRB) wird vor der Bescheiderstellung eine baufachliche Stellungnahme benötigt, da es sich um ein Bauwerk handelt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.04.2022 11:37 Uhr