Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2022; Beratung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 02.05.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 02.05.2022 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der Haushaltsentwurf 2022 wurde im Rahmen einer Vorberatung der Fraktions- und Gruppensprecher am 20.04.2022 vorbesprochen.

Der erarbeitete und vorberatene Entwurf für das Haushaltsjahr 2022 schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 16.364.200 EUR; im Vermögenhaushalt belaufen sich die Einnahmen und Ausgaben auf 10.341.300 EUR.

In der Genehmigung zum Haushalt 2021 hat das Landratsamt Bayreuth die Auflage erteilt, über eine Erhöhung der Realsteuerhebesätze zu befinden. Für künftige Haushaltsplanungen bemerkte die Rechtsaufsichtsbehörde, dass sich angesichts der aus der Haushalts- und Finanzplanung ergebenden hohen Verschuldung die Gemeinde künftig weitergehend von ihren Einnahmebeschaffungsmöglichkeiten Gebrauch machen muss. Weiter wies das LRA darauf hin, dass für das Haushaltsjahr 2022 eine Anhebung der Realsteuerhebesätze auf mindestens das Niveau des Landesdurchschnitts als rechtsaufsichtlich geboten erscheint; künftige haushaltsrechtliche Genehmigungen werden hiervon abhängig gemacht.

Aus diesem Grund wurde bereits im ersten Entwurf der Verwaltung eine Erhöhung der Grundsteuerhebesätze auf 360 v. H. eingeplant; im Rahmen der Vorberatung am 20.04.22 wurden die Grundsteuerhebesätze dann mit 350 v. H. berücksichtigt. Der Gewerbesteuerhebesatz bleibt unverändert bei 320 v. H.

Entsprechend ergibt sich eine Zuführung vom Verwaltungshaushalt zum Vermögenshaushalt in Höhe von 1.562.00 EUR. Die Zuführung und die Rücklagenentnahme reichen leider nicht aus, um die Ausgaben des Vermögenshaushalts vollständig zu decken. Aus diesem Grund wird eine Kreditaufnahme in Höhe von 1.383.000 EUR erforderlich. Dies führt dazu, dass der Schuldenstand zum Jahresende auf voraussichtlich 6.460.300 EUR ansteigt. Bei 7.320 Einwohnern beläuft sich die Pro-Kopf-Verschuldung auf 882,56 EUR; der Landesdurchschnitt vergleichbarer Kommunen beträgt 674 EUR. Damit liegt die Verschuldung rd. 30 % über dem Landesdurchschnitt.

Christian Brunner stellte die Erhöhung des Grundsteuerhebesatzes am Beispiel für ein Einfamilienwohnhaus dar. Die Mehrbelastung beträgt ca. 33,00 € jährlich bzw. ca. 2,81 € monatlich. 

Florian Eagan hält eine Grundsteuerhebesatzanpassung aufgrund der anstehenden Investitionen für absolut notwendig. Er kann sich vorstellen, dass der Grundsteuerhebesatz nach Abschluss der Großprojekte wieder gesenkt wird. Weiterhin hält er es für absolut sinnvoll, die Energieeffizienz der gemeindlichen Liegenschaften zu prüfen. Die entsprechenden Mittel sind sehr wünschenswert. Auch sollten Mittel für die digitale Entwicklung der Grund- und Mittelschule vorgesehen werden.

Christian Brunner erklärte, dass eine Senkung des Grundsteuerhebesatzes generell möglich ist, jedoch ist hier die Einnahmebeschaffungsreihenfolge zu beachten, Kreditaufnahmen sind sodann nicht genehmigungsfähig. Im Bereich der Liegenschaften sind einfache Einsparungen bereits in Umsetzung. Größere Potentiale werden durch das am 01.04.2022 gestartete "Kommunale Energiemanagement" aufgezeigt. Im Bereich der Grund- und Mittelschule ergingen Mittelanforderungen an die Schulleitung, die entsprechenden Bedarfe wurden gemeldet und berücksichtigt.

Werner Fuchs signalisierte, dass die Grundsteueranhebung mitgetragen wird. Im Bereich der laufenden Straßeninstandhaltungen sieht er den angegebenen Betrag i. H. v. 100.000 € für eher gering an und auch der Haushaltsansatz der Löschwasserzisterne in Ramsenthal wird als zu gering angesehen. Grundsätzlich besteht jedoch Einverständnis mit dem Vorentwurf.

Torben Schlieckau bittet um eine Wirtschaftlichkeitsberechnung für den geplanten Kauf des Baggers. Die von der Verwaltung ausgearbeitete Aufstellung genüge nicht, um eine solche Entscheidung treffen zu können. Gegebenenfalls sollte auch über die Anschaffung eines Gebrauchtfahrzeuges nachgedacht oder auf Leasingfahrzeuge zurückgegriffen werden.

Christian Brunner erklärte, dass die Mietkosten für größere Maschinen herausgerechnet wurden, um den Vergleich nicht zu verfälschen. Bis zur Anschaffung könnte noch eine genauere Betrachtung erfolgen, ebenso auch eine Prüfung, ob gebrauchte Fahrzeuge zur Verfügung stehen. Die Bedenken sind berechtigt, dennoch wird auch ohne den Haushaltsansatz ein Kredit benötigt. Letztendlich sollten die Mittel vorgesehen werden, der Haushalt verpflichtet nicht zu einem Kauf.

Stefanie Kolanus hält die Anschaffung des Baggers für sehr sinnvoll, wenn die Nutzung eine Kosten-/Arbeitszeiteinsparung hergibt. Für eine in Zukunft notwendige Ersatzbeschaffung des gemeindlichen Radladers sollte die Anschaffungen eines Traktors ins Auge gefasst werden.

Werner Fuchs hält die Anschaffung eines Baggers für absolut sinnvoll, er ist der Ansicht, dass allenfalls ein Neufahrzeug beschafft werden sollte, ein Vergleich mit der kurzfristig benötigten Drehleiter kann nicht gezogen werden.

Beschluss

Mit dem Vorentwurf besteht Einverständnis, die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan (einschließlich Anlagen), Finanzplan, Investitionsprogramm und Stellenplan steht in der nächsten Sitzung zur Beschlussfassung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.05.2022 11:41 Uhr