Bebauungsplan Nr. 30 "Furtbach", 1. Änderung; Aufstellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 02.05.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 02.05.2022 ö beschließend 4
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.01.2023 beschließend 6
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.09.2023 ö beschließend 3
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 04.12.2023 ö beschließend 4
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 26.02.2024 ö beschließend 3

Sachverhalt

Die Gemeinde Bindlach hat den Bebauungsplan Nr. 30 „Furtbach“ im Jahre 1992 erlassen. Ziel der Bauleitplanung war die zum damaligen Zeitpunkt vorhandene landwirtschaftliche Hofstelle auf Flurstück 414, Gemarkung Bindlach abzubrechen und das Grundstück einer Bebauung mit 5 Wohnhäusern inkl. Garagen zuzuführen. Das 5.579 m² große Grundstück sollte in fünf Parzellen unterteilt und über einen Wendehammer erschlossen werden. Einzig umgesetzt wurde der Neubau des Wohnhauses Allersdorfer Straße 24. Nach Rücksprache mit dem derzeitigen Eigentümer des Flurstücks 414, Gemarkung Bindlach, soll die bis dato in großen Teilen erhaltene und bereits mehrfach erweiterte Hofstelle langfristig bestehen bleiben. Auf einer Teilfläche des Flurstücks 430/3, Gemarkung Bindlach sollten zudem 3 weitere Wohnhäuser mit Garagen errichtet werden. Dieser Teil der Planung wurde bis dato in Gänze nicht realisiert.

Für das Grundstück Flurhof 57 ½ (Flurnummer 430, Gemarkung Bindlach) wurde nunmehr ein Antrag auf Vorbescheid zum Neubau von 4 Mehrfamilienhäusern mit Garagen und Stellplätzen gestellt, der unter anderem die Frage klären soll, ob eine Bebauung mit 3 Vollgeschossen zulässig ist.

Der Gemeinderat hält eine Bebauung des Grundstücks mit 4 Mehrfamilienhäusern mit 3 Vollgeschossen für zu massiv.

Die mit dem Bebauungsplan Nr. 30 „Furtbach“ für das Grundstück mit der Flurnummer 414 verfolgten ursprünglichen Planungsziele haben sich in der Vergangenheit nicht realisieren lassen und werden nach Auskunft des derzeitigen Grundstückseigentümers auch in der Zukunft nicht realisiert werden; stattdessen ist der langfristige Bestand der vorhandenen Hofstelle beabsichtigt.

Die denkbare endgültige Nutzungsaufgabe der Hofstelle auf dem Grundstück Flurhof 57 ½ (Flurnummer 430) und einer dort anstelle der bisherigen Nutzung realisierte Wohnnutzung kann in Bezug auf die auf dem Grundstück mit der Flurnummer 414 fortbestehende Hofstelle zu Konfliktpotenzial (landwirtschaftliche Gerüche, Geräusche usw.) führen, welches planerisch zu bewältigen ist.

Mit der Aufstellung zur Erweiterung und Änderung des Bebauungsplanes Nr. 30 „Furtbach“ verfolgt der Gemeinderat daher folgende Planungsziele: 

Mit der Planung soll eine zu massive Bebauung der im Plangebiet vorhandenen Grundstücke unterbunden werden, wobei insbesondere die Errichtung von Gebäuden mit mehr als 2 Vollgeschossen unzulässig sein soll. Ferner soll mit der Planung der Fortbestand der bestehenden Hofstelle auf dem Grundstück mit der Flurnummer 414 gesichert werden. Mit der Planung soll das Konfliktpotential zwischen der bestehenden Hofstelle und ihrer Nutzung zu der künftigen Nutzung der weiteren im Plangebiet gelegenen Grundstücke bewältigt werden. Dabei kommt der Fortbestand der vorhandenen Ausweisung für das bestehende Plangebiet (einschließlich Erweiterungsflächen) als Dorfgebiet (§ 5 BauNVO) oder eine fortbestehende Ausweisung von Teilflächen des Plangebiets (insbesondere für das Grundstück mit der Flurnummer 414) als „Dorfgebiet“ und eine Ausweisung der übrigen im Plangebiet gelegenen Flächen als „Dörfliches Wohngebiet“ im Sinne von § 5a BauNVO in Betracht.

Der Geltungsbereich ist im beigefügten Lageplan ersichtlich.

Beschluss

Das Verfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 30 „Furtbach“ wird eingeleitet. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB). Die Verwaltung wird beauftragt Planentwürfe auszuarbeiten bzw. unter Beauftragung eines geeigneten Planungsbüros ausarbeiten zu lassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.05.2022 11:41 Uhr