Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2022; Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 23.05.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.05.2022 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der Haushaltsentwurf 2022 wurde zuletzt in der Gemeinderatssitzung am 02.05.2022 vorberaten und vom Gemeinderat zur Beschlussfassung in der nächsten Gemeinderatssitzung empfohlen. 

Der erarbeitete und vorberatene Haushalt für das Jahr 2022 schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 16.364.200,00 €; im Vermögenhaushalt belaufen sich die Einnahmen und Ausgaben auf 10.341.300,00 €.

Wie bereits im Rahmen der Vorberatung erwähnt, hat das Landratsamt mit der Genehmigung des letztjährigen Haushalts eine Anhebung der Realsteuerhebesätze gefordert. Aus diesem Grund hat der Gemeinderat eine Anhebung der Grundsteuerhebesätze auf 350 v. H. im Rahmen der Haushaltsvorberatung gebilligt Der Gewerbesteuerhebesatz bleibt unverändert bei 320 v. H.

Entsprechend ergibt sich eine Zuführung vom Verwaltungshaushalt zum Vermögenshaushalt in Höhe von 1.562.00,00 €. Die Zuführung und die Rücklagenentnahme reichen leider nicht aus, um die Ausgaben des Vermögenshaushalts vollständig zu decken. Aus diesem Grund wird eine Kreditaufnahme in Höhe von 1.383.000,00 € erforderlich. Dies führt dazu, dass der Schuldenstand zum Jahresende auf voraussichtlich 6.460.300,00 € ansteigt. Bei 7.320 Einwohnern beläuft sich die Pro-Kopf-Verschuldung auf 882,56 €; der Landesdurchschnitt vergleichbarer Kommunen beträgt 674,00 €. Damit liegt die Verschuldung rd. 30 % über dem Landesdurchschnitt.

Bürgermeister Christian Brunner sowie die einzelnen Fraktions- und Gruppensprecher aus dem Gemeinderat geben eine Stellungnahme zum Haushalt 2022 ab und signalisieren die Zustimmung zum Zahlenwerk.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, die nachstehende Haushaltssatzung zu erlassen und den Haushaltsplan (einschl. Anlagen) sowie den Finanzplan, das Investitionsprogramm und den Stellenplan festzustellen.

Haushaltssatzung
der Gemeinde Bindlach
(Landkreis Bayreuth)

für das Haushaltsjahr 2022

Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit festgesetzt; er schließt 

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit         16.364.200,00 €

und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit         10.341.300,00 €
ab. 


§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für 
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf         1.383.000,00 € 
festgesetzt. 


§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im 
Vermögenshaushalt wird auf         3.550.000,00 € 
festgesetzt. 


§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze für die nachstehenden Gemeindesteuern) werden wie folgt festgesetzt: 

1. Grundsteuer 
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)         350 v.H. 
b) für die Grundstücke (B)         350 v.H. 

2. Gewerbesteuer         320 v.H. 


§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung
von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf         2.500.000,00 € 
festgesetzt. 


§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen. 


§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2022 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.07.2022 12:38 Uhr