Der Gemeinderat beschließt, die nachstehende Haushaltssatzung zu erlassen und den Haushaltsplan (einschl. Anlagen) sowie den Finanzplan, das Investitionsprogramm und den Stellenplan festzustellen.
Haushaltssatzung
der Gemeinde Bindlach
(Landkreis Bayreuth)
für das Haushaltsjahr 2022
Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 16.364.200,00 €
und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 10.341.300,00 €
ab.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 1.383.000,00 €
festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im
Vermögenshaushalt wird auf 3.550.000,00 €
festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze für die nachstehenden Gemeindesteuern) werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 350 v.H.
b) für die Grundstücke (B) 350 v.H.
2. Gewerbesteuer 320 v.H.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung
von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 2.500.000,00 €
festgesetzt.
§ 6
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2022 in Kraft.