Gemeindewappen; Antrag auf Verwendung für Feuerwehrzwecke
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Gemeinderates, 27.06.2022
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat | Sitzung des Gemeinderates | 27.06.2022 | ö | beschließend | 9 |
Beschluss
Einer Verwendung des Gemeindewappens für Feuerwehrzwecke (in der Form von Urkunden/Einladungen für Feuerwehrveranstaltungen und Verabschiedungsurkunden) durch den Antragsteller wird gem. § 2 Nr. 1 der Satzung über die Verwendung des Wappens der Gemeinde Bindlach zugestimmt. Die Genehmigung wird unbefristet in stets widerruflicher Weise erteilt (§ 2 Nr. 2). Eine Gebühr wird nicht erhoben (§ 6 Nr. 2).
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Datenstand vom 03.08.2022 10:06 Uhr