Antrag auf Neubau einer Gewerbehalle mit Büro, Im Letterer 10 und 12
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 28.08.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 18, 4. Änderung, „Industriegebiet Süd“, Festsetzung Sondergebiet gem. § 11 BauNVO.
Befreiungen sind erforderlich für die Überschreitung (ca. 2-3 m) der südlichen Baugrenze (die Gewerbehalle ist parallel zum südlichen Grenzverlauf geplant mit einem Abstand von 10 m zur Grundstücksgrenze).
Die befestigte Fläche im Norden bzw. Nordosten grenzt an den öffentlichen Grünstreifen an und liegt teilweise außerhalb der Baugrenze. Der Grünstreifen bleibt mit einer Breite von 3 m erhalten. Er liegt zum Teil auf Privatgrund.
Das Grundstück liegt im Sondergebiet gem. § 11 BauNVO (Flächen für großflächige Einzelhandelsbetriebe gem. Abs. 3 Nr. 2 (Bau- und Gartencenter / Baustofffachhandel) mit entsprechend zulässigen Sortimentsbereichen.
Bereits für das benachbarte Grundstück Fl.Nr. 532/2 Gemarkung Bindlach, wurde mit Beschluss vom 06.03.2017 und Baugenehmigung des Landratsamtes Nr. 253 / 2017 eine Baugenehmigung für den Neubau einer Gewerbehalle für den Pkw- und Nutzfahrzeugservice, erteilt.
Die eingereichte Entwässerungseingabeplanung ist nach Vorgaben der Gemeinde noch zu ändern.
Beschluss
Der Überschreitung (ca. 2-3 m) der südlichen Baugrenze wird zugestimmt.
Der Errichtung einer Gewerbehalle mit Büro, im Sondergebiet SO 2 „Baumarkt“ gemäß Bebauungsplan Nr. 18 Industriegebiet Süd, wird ebenfalls zugestimmt.
Die eingereichte Entwässerungseingabeplanung ist nach Vorgaben der Gemeinde noch zu ändern. Alle Einzelheiten wurden dem Antragsteller und dem Planungsbüro durch die Verwaltung mitgeteilt. Das Regenwasser soll gedrosselt in den Regenwasserkanal im Esbachgraben eingeleitet werden, das Schmutzwasser in den Abwasserkanal Im Letterer.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Datenstand vom 07.08.2024 10:15 Uhr