Antrag auf Neubau eines Wohnhauses (Apartmenthaus) Erstnutzung für Asylbegehrende, St.-Georgen-Straße, Fl.Nr. 658/11, Gemarkung Bindlach
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 24.03.2025
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Erste Bürgermeister gab zunächst bekannt, dass der Antrag dahingehend geändert wurde, dass es sich um einen "Neubau eines Gebäudes für Asylbegehrende" handelt.
Das Vorhaben liegt im Innenbereich (§ 34 BauGB) und ist laut Flächennutzungsplan als Gewerbegebiet dargestellt.
Die Tiefe der Abstandsflächen beträgt im Gewerbegebiet 0,2 H, welche auf dem Grundstück eingehalten werden können.
Die Zustimmung der Eigentümer der Nachbargrundstücke der Fl.Nrn. 657, 658/1, 658/3, Gemarkung Bindlach, wurde nicht erteilt.
Für das Bauvorhaben sind auf dem Flurstück 658/8, Gemarkung Bindlach (St.-Georgen-Straße 4) gemäß Ziffer 1.12 der Garagen- und Stellplatzverordnung 3 Stellplätze geplant. Die gemeindliche Stellplatzsatzung findet keine Anwendung, weil keine Regelung für Asylunterkünfte enthalten ist, weshalb die Garagen- und Stellplatzverordnung genutzt wird.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zu o. g. Bauvorhaben wird, mit dem Hinweis auf ein ggf. vorhandenes Missverhältnis hinsichtlich der notwendigen Stellplätze, erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Datenstand vom 28.04.2025 12:34 Uhr