Umgestaltung der St 2460 in der Ortsmitte Bindlach; a) Gestaltung der Grün- und Nebenanlagen b) Beauftragung der Entsorgung des Bodenmaterials


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 10.08.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 10.08.2020 ö beschließend 4

Sachverhalt

a) Gestaltung der Grün- und Nebenanlagen

Anja Thor vom Planungsbüro Quaas wies darauf hin, dass bei der Neugestaltung der Ortsdurchfahrt Bindlach eine städtebauliche Aufwertung erfolgen muss, damit die Gemeinde städtebauliche Fördermittel erhält. Die dadurch entstehenden Mehraufwendungen werden mit Städtebaumittel unterstützt. Detailliert ging sie auf Fassadenverkleidungen und Einfriedungen privater Grundstücke ein. Die Gestaltung des Grünstreifens zwischen den Fahrbahnen ist bereits jetzt festzulegen, um die Gründungsarbeiten bereits im Bauabschnitt 1 durchzuführen. Die Freifläche des ehemaligen Anwesens Bad Bernecker Straße 2 sollte mit einem Solitärbaum bepflanzt werden. Zusätzlich sind Leerrohre für spätere Installationen vorzusehen. Die Nutzung des Gewölbekellers bei Anwesen Rinne 2 und die Gestaltung der angrenzenden Grünfläche müsste der Gemeinderat auch bereits jetzt festlegen. Ebenso wie die Oberflächengestaltung der neu anzulegenden Bushaltetaschen.

Beschluss 1

aa) Zur Verbesserung des Ortsbildes übernimmt die Gemeinde die Kosten der Verkleidung des Nebengebäudes beim Anwesen Rinne 4 mit einer Holzschalung. Zusätzlich ist die Standfestigkeit des Gebäudes zu sichern. Mit dem Eigentümer wird ein Vertrag über die Instandhaltungsverpflichtung der Fassade geschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 2

ab) Durch die Erneuerung des Gehweges in der geplanten Breite ist die Stabilität der Einfriedung des Anwesens Bayreuther Straße 11 gefährdet. Die Gemeinde errichtet deshalb eine Stützmauer mit Betonwinkelstützen. Die Stützmauer wird mit Kalksteinen verblendet, darauf wird ein Metallzaun mit senkrechten Stäben in dunkelgrauem Farbton errichtet. Mit dem Grundstückseigentümer wird die Instandhaltungspflicht der Einfriedung vertraglich geregelt.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 3

ac) Durch die Fahrbahnumgestaltung in der Ortsmitte Bindlach ist auch die Neugestaltung der Einfriedung des Anwesens Rinne 2 erforderlich. Im historischen Ortskern besteht ein hoher Gestaltungsanspruch an der zentralen Kreuzung Ecke Bayreuther Straße/Rinne. Vor dem Anwesen errichtet die Gemeinde eine Sockelmauer in Sandstein (ca. 1 m Höhe) und einen Holzzaun (ca. 90 cm Höhe). Straßenseitig erfolgt eine punktuelle Bepflanzung der Einfriedung. Mit dem Grundstückseigentümer wird die Instandhaltungspflicht der Einfriedung vertraglich geregelt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 4

ad) Der neu anzulegende Grünstreifen zwischen den Fahrbahnen wird im südlichen Bereich mit drei Bäumen bepflanzt. Auf der Restfläche werden niedrige Stauden gepflanzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 5

ae) Auf der Fläche des abgebrochenen Anwesens Bad Bernecker Straße 2 beim Rathausplatz wird ein Solitärbaum gepflanzt. Im Bauabschnitt 1 werden Leerrohre für künftige Anschlüsse verlegt.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 6

af) Der Gewölbekeller des Anwesens Rinne 2 wird in seinem historischen Zustand belassen. Der Eingang ist sichtbar zu machen. Südlich des Gewölbekellers wird eine Terrasse mit Böschung entsprechend der Vorschlagsvariante A) errichtet. Weiter südlich hinter dem Buswartehäuschen wird das Gelände entsprechend Vorschlagsvariante B) terrassenförmig ohne Absturzsicherung angelegt.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 7

ag) Das Buswartehäuschen an der Ostseite der Staatsstraße wird mit einem Gründach versehen.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 2

Beschluss 8

ah) Die beiden Bushaltetaschen werden zur optischen Abhebung mit dreizeiligen Granitstreifenpflastern von der Fahrbahn getrennt. Die Oberflächen der Bushaltetaschen werden asphaltiert.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 9

a i) Die Gehwegoberfläche im historischen Ortskern wird bis zum Anwesen Bayreuther Straße 8 mit Viastone nativo Pflaster von der Firma Godelmann gestaltet. Weiter in Richtung Süden bis zur Neupflasterung der Kreisverkehrsanlage wird Campastone nativo Pflaster von der Firma Godelmann verlegt. Das geänderte Format und der geringe Farbunterschied ergeben einen harmonischen Gesamteindruck.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 10

b) Beauftragung und Entsorgung des Bodenmaterials

Die Firma Strabag AG, Neudrossenfeld, wird mit der Entsorgung des Aushubmaterials der Staatsstraße 2460 beauftragt. Grundlage des Auftrages ist das Angebot vom 28.07.2020 mit Gesamtkosten von 130.519,20 €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.10.2020 11:04 Uhr