Vollzug des Gesetzes über kommunale Wahlbeamte und Wahlbeamtinnen (KWBG); Anpassung einer Reisekostenpauschale


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 24.04.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.04.2023 ö beschließend 11

Sachverhalt

Der erste Bürgermeister nutzt seinen privaten PKW für dienstliche Fahrten, daher steht ihm gem. Art. 48 Abs. 1 KWBG i. V. m. dem Bayerischen Reisekostengesetz eine entsprechende Entschädigung zu. Der Entschädigungssatz wurde rückwirkend zum 01.01.2023 auf 0,40 €/km festgesetzt. Die Entschädigung beträgt jetzt 4.800,00 €/Jahr. 

Beschluss

Der erste Bürgermeister erhält rückwirkend zum 01.01.2023 eine jährliche Reisekostenentschädigung in Höhe von 4.800,00 €. Die Auszahlung erfolgt in monatlichen Beträgen von 400,00 €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Christian Brunner war wegen persönlicher Beteiligung von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen (Art. 49 GO). Die Sitzungsleitung wurde Werner Fuchs als weiteren Stellvertreter des Bürgermeisters übertragen.

Datenstand vom 06.06.2023 09:20 Uhr