Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ – Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0);
Beschluss für den Einstieg und Umsetzung einer kombinierten Markterkundung
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 03.07.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Auf der Grundlage der bestehenden Rahmenbedingungen der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Ausbaues von Gigabitnetzen in „grauen Flecken“ vom 13. November 2020 mit einer Laufzeit bis 31.12.2025 sind ab dem 01.01.2023 auch Haushalte förderfähig, welche mind. 100 Mbit/s im Download aufweisen. In der Praxis sind das DSL-Anschlüsse, welche durch Super-Vectoring-Technik erschlossen sind. Die Förderfähigkeit muss über ein neu zu erstellendes Markterkundungsverfahren ermittelt werden, da bereits durchgeführte Markterkundungsverfahren nicht verwendet werden können.
Folgende Leistungen sind durchzuführen:
- Sichtung, Aufbereitung und erste Vorbereitung der Datengrundlagen
Durchführung Branchendialog - optional (freiwillig in 2023)
Vorbereitung eines kombinierten Markterkundungsverfahren
Start einer Markterkundung auf dem Bundesportal sowie auf dem Portal vom Bayerischen Breitbandzentrum
Auswertung Ergebnis Markterkundung
Die förderfähigen Kosten für die Umsetzung der Richtlinie sind auf Basis eines vorliegenden Förderbescheids für Beratung/Planung erstattungsfähig, max. 50.000,00 € brutto, Fördersatz 100%.
Für die Leistungen für den Verfahrenseinstieg bis Auswertung Ergebnis Markterkundung liegt zur Sitzung ein Angebot der Breitbandberatung Bayern GmbH in Höhe von 8.443,05 € brutto vor.
Beschluss
Für den sofortigen Verfahrenseinstieg bis Auswertung Ergebnis Markterkundung auf Basis der gültigen Richtlinie erteilt die Gemeinde Bindlach der Breitbandberatung Bayern GmbH auf Basis des Angebotes vom 22.06.2023 in Höhe von 8.443,05 € brutto den Auftrag.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 22.08.2023 12:37 Uhr