Geschäftsordnung des Gemeinderats gemäß Art. 45 GO; a) Beratung und Beschlussfassung über die vorliegenden Anträge b) Beschluss zur endgültigen Fassung der Geschäftsordnung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 11.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 11.05.2020 ö beschließend 6

Sachverhalt

Der jedem Gemeinderat vorliegende Entwurf der Geschäftsordnung ist aus dem aktualisierten Muster des Bayerischen Gemeindetages abgeleitet. In der Geschäftsordnung sind die ausschließlichen Aufgabenbereiche des Gemeinderats, die Kompetenzen von Bürgermeister und beschließenden Ausschüssen und Regularien zum Sitzungs- und Geschäftsablauf enthalten. Von den Gemeinderäten Robert Bertoldo und Torben Schlieckau sowie der CSU-Fraktion liegen Anträge zur Änderung bzw. Ergänzung der Geschäftsordnung vor, über die der Gemeinderat noch entscheiden muss.

Die Gemeinderäte Robert Bertoldo und Torben Schlieckau zogen ihren Antrag auf Änderung des § 3 Abs. 5 vor Beschlussfassung zurück.

Die CSU-Fraktion nahmen ihren Antrag auf Ergänzung des § 26 vor Beschlussfassung zurück. Das Dokumentieren von Antragsumsetzungsberichten soll nicht in die Geschäftsordnung aufgenommen, sondern mit der Verwaltung abgestimmt werden. 

Beschluss 1

aa) Die Gemeinderäte Robert Bertoldo und Torben Schlieckau beantragen, § 25 Abs. 2 wie folgt zu ändern: „Die Ladungsfrist beträgt 7 Tage; sie kann in dringenden Fällen auf 5 Tage verkürzt werden. Die Begründung für einen dringenden Fall hat schriftlich mit der Einladung zuzugehen. Die Dringlichkeit ist dann gegeben, wenn eine Entscheidung nicht ohne Nachteil für die Gemeinde aufgeschoben werden kann. Der Sitzungstag und der Tag des Zugangs der Ladung werden bei der Berechnungsfrist  nicht mitgerechnet. 

Der Gemeinderat lehnt den Antrag auf Änderung des § 25 Abs. 2 ab.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 4

Beschluss 2

ab) Die Gemeinderäte Robert Bertoldo und Torben Schlieckau beantragen, § 30 Abs. 3 Satz 2 wie folgt zu ändern: „Über einzelne Teile eines Antrags wird getrennt abgestimmt, wenn dies eines der Mitglieder des Rates verlangt oder der oder die Vorsitzende eine Teilung vornimmt.“  

Der Gemeinderat lehnt  den Antrag auf Änderung des § 30 Abs. 3 Satz 2 ab. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 5

Beschluss 3

ac) Die Gemeinderäte Robert Bertoldo und Torben Schlieckau beantragen, am Ende des § 24 Abs. 3 folgenden Passus einzufügen: „Zusätzlich ist die Tagesordnung einschließlich der Sitzungsunterlagen (Beschlussvorlagen und Anlagen) auf der gemeindlichen Internetseite zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung der Sitzungsunterlagen oder Teilen hieraus erfolgt nur, soweit in den Unterlagen Tatsachen/Sachverhalte enthalten sind, die entweder offenkundig sind oder ihrer Bedeutung nach keiner Geheimhaltung bedürfen. Rechte Dritter dürfen mit der Veröffentlichung von Anlagen nicht berührt werden.“ 

Der Gemeinderat lehnt den Antrag auf Ergänzung des § 24 Abs. 3 ab. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 5

Beschluss 4

ad) Die Gemeinderäte Robert Bertoldo und Torben Schlieckau beantragen, nach  § 34 Abs. 3 folgenden Absatz einzufügen: „Bis zur Genehmigung der Niederschrift können die Gemeinderätinnen und –räte eine schriftliche Begründung für ihre Stimmabgabe nachreichen. Diese wird der Niederschrift beigefügt und darf maximal 2 DIN-A4-Seiten umfassen.“ 

Der Gemeinderat lehnt den Antrag auf Einfügung des vorstehenden Absatzes ab.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 4

Beschluss 5

ae) Auf Vorschlag des 1. Bürgermeisters werden in § 17 Abs. 2 die Gemeinderäte Werner Fuchs und Andreas Heußinger in dieser Reihenfolge als weitere Stellvertreter für den Fall der gleichzeitigen Verhinderung  der Bürgermeister bestimmt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 3

Beschluss 6

b) Der Gemeinderat erlässt die Geschäftsordnung für den Gemeinderat Bindlach für die Wahlperiode 2020 bis 2026 nach dem vorgelegten Entwurf. Die genannte Änderung wird eingearbeitet. Die Geschäftsordnung tritt zum 01.05.2020 in Kraft und ist Bestandteil dieses Beschlusses. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 2

Datenstand vom 16.10.2023 10:17 Uhr