Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Bio-Legehennen-Stalls mit Außenklimabereich und vier Futtersilos sowie Nutzung der Freifläche, Hauenreuth 6


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 12.04.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.04.2021 ö beschließend 7
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 29.08.2022 ö beschließend 5

Sachverhalt

Das Vorhaben liegt im „Außenbereich“ im Geltungsbereich des rechtskräftigen Flächennutzungsplanes „Ramsenthal“. Die Fläche ist als „Fläche für die Landwirtschaft“ ausgewiesen. Die Erschließung ist gesichert. Die Antragsunterlagen wurden dem Gremium zur Verfügung gestellt.

Christian Brunner stellt die Frage, wenn ein solches Projekt im landwirtschaftlich geprägten Ortsteil "Hauenreuth" nicht zulässig ist, wo denn dann?

Stefanie Kolanus ist gleicher Ansicht, Sie unterstützt den Antrag zum Neubau eines Bio-Legehennen-Stalls.

Torben Schlieckau befürwortet ebenfalls das Vorhaben, insbesondere wegen der biologischen Haltungsform. Er fragt deshalb nach, ob die Genehmigung gleichzeitig eine Betreibergenehmigung für die biologische Haltung darstellt oder ob der Antragsteller theoretisch auch auf konventionelle Haltung umsteigen könnte.

Christian Brunner erklärte, dass eine Priveligierung für landwirtschaftliche Vorhaben vorliegt, diese wäre auch bei einer konventionellen Haltungsform der Tiere gegeben.

Werner Fuchs gibt Zustimmung zum Projekt, er erachtet zudem die vom Antragsteller eingeschlagene Vorgehensweise mit der frühzeitigen Beteiligung der Behörden für absolut sinnvoll. Er hält eine Eingrünung des Gebäudes für wünschenswert.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum o. g. Antrag wird erteilt. Das Vorhaben dient dem landwirtschaftlichen Betrieb des Antragstellers, eine Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB ist gegeben.

Dem Anschluss an das gemeindliche Trinkwasserleitungsnetz wird unter der Voraussetzung einer physischen Trennung zugestimmt.

Das Regenwasser kann dem gemeindlichen „Bürgermeisterkanal“ zugeführt werden, die zulässige Einleitungsmenge wird im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens mitgeteilt.

Der Brandschutz ist im Rahmen des Genehmigungsverfahrens vom Landratsamt zu prüfen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.05.2021 15:46 Uhr