Datum: 25.01.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Bärenhalle
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift vom 11.01.2021
2 Bekanntgaben
3 Anfrage zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 49 "Brauereihof"; Vorstellung des Betreibers
4 Bebauungsplan Nr. 49 "Brauereihof"; 1. Änderung a) Einstellung des Änderungsverfahrens vom 06.05.2019 b) Aufstellungsbeschluss c) Freigabe des Vorentwurfs mit Umweltbericht zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
5 Kommunales Energiemanagement für die Liegenschaften der Gemeinde Bindlach; a) Projektvorstellung b) Förderantrag c) Auftragsvergabe
6 Erlass einer Abstandsflächensatzung; Satzungsbeschluss
7 Bauleitplanung "Depser Rain"; Anfrage zur Aufstellung eines Vorhaben- und Erschließungsplans
8 Vollzug des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes; Widmung Fl.Nr. 292/2, Gemarkung Euben, zum öffentlichen Feld- und Waldweg
9 Vollzug des Bayerischen Feuerwehrgesetzes; Bestellung eines Stellvertretenden Kommandanten für die FF Crottendorf
10 Genehmigung von Notarurkunden
11 Verschiedenes

Sitzungsdokumente öffentlich
Download Anlage 1 zur Niederschrift über die Gemeinderatssitzung vom 25.01.2021.pdf
Download Anlage 2 zur Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates vom 25.01.2021.pdf
Download Niederschrift zur öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 25.01.2021.pdf

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1. Genehmigung der Niederschrift vom 11.01.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.01.2021 ö beschließend 1

Sachverhalt

Die Niederschrift wurde den Gemeinderäten über das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.

Beschluss

Die Niederschrift wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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2. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.01.2021 ö beschließend 2

Sachverhalt

a) Absage der Frühjahresübung
Der federführende Kommandant teilt mit, dass aufgrund der Corona-Pandemie die Frühjahresübung der Bindlacher Wehren abgesagt wird.

b) Preisanpassung der Fernwasserversorgung Oberfranken im Jahr 2022
Die Fernwasserversorgung Oberfranken kündigt eine Preisanpassung im Jahr 2022 von 0,15 €/Kubikmeter auf 0,92 € bzw. 0,95 €/Kubikmeter (für Kunden ohne eigenen Hochbehälter) an.

c) Verkehrsschau der Gemeinde Bindlach
Der Erste Bürgermeister bittet um Mitteilung von Themen aus dem Gremium für die vermutlich im April stattfindende Verkehrsschau mit der Polizeiinspektion Bayreuth-Land.

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3. Anfrage zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 49 "Brauereihof"; Vorstellung des Betreibers

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 28.09.2020 ö beschließend 7
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 11.01.2021 beschließend 2
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.01.2021 ö beschließend 3

Sachverhalt

In öffentlicher Sitzung vom 28.09.2020 wurde dem Investor die Einleitung eines Verfahrens zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 49 „Brauereihof“ bereits in Aussicht gestellt.

Nachdem zunächst die Vorstellung des Betreibers am 11.01.2021 aufgrund schützenswerter persönlicher Belange in nichtöffentlicher Sitzung stattfand, erfolgt nun die Vorstellung in öffentlicher Sitzung.

Im Gebäude 1 (östliches Gebäude) wird ein Senioren-Service-Haus durch das Sozialteam Soziotherapeutische Einrichtungen, Regensburg, realisiert. Es wird eine Tagespflege, eine ambulant betreute offene Wohngemeinschaft und Service-Wohnen in Einzel- und Doppelappartements angeboten. Von den Bewohnern der Appartements können unterschiedliche Pflege- und Dienstleitungen, je nach Bedarf, gebucht werden. Der Investor beabsichtigt mit dem Betreiber einen langfristigen Mietvertrag (mind. 25 Jahre) zu schließen.

Gebäude 2 sieht barrierefreie Eigentumswohnungen vor, mit der Möglichkeit für die Bewohner, die Pflege- und Dienstleistungen des Hauses 1 zu buchen. Die Wohnungen werden senioren- bzw. behindertengerecht in Größen von 50 bis 75 qm, mit 2 bzw. 3 Zimmern realisiert. Diese Wohnungen sind frei zu erwerben und werden vorrangig im Bindlacher Gemeindegebiet beworben.

Dr. Christian Weiß und Andreas Neugirg (Fachbereichsleiter Senioren und Pflege) stellten ihr Konzept für das Senioren-Service-Haus vor.

Die Präsentation ist der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt.

Helmut Steininger möchte sich nochmals versichern, dass das Angebot in der ambulanten Pflege, nicht ausschließlich von dem Bewohner des Hauses 1 genutzt werden kann, sondern auch Bewohner des Hauses 2 diese Bausteine buchen können.

Dies wurde durch Andreas Neugirg bestätig, der Fokus des Sozialteam Soziotherapeutische Einrichtungen, Regensburg, liege aber auf den Bewohnern der eigenen Einrichtung.

Werner Fuchs findet das Konzept gut, für Ihn stellt sich die Frage, ob die Betreiber mit der Errichtung einer Tiefgarage im Haus 2 einverstanden wären.

Dr. Christian Weiß erklärte, dass dies für Betrieb im Haus 1 irrelevant und er demgegenüber offen ist. Wichtig sei für ihn vielmehr die Gestaltung des Umfelds.

Florian Eagan sieht ein großartiges Konzept, durch das die bestehenden Dienstleitungen in der Pflege erweitert und vervollständigt werden. Er hält dieses Konzept für äußerst zukunftsorientiert.

Stefanie Kolanus interessiert, wie fest die Mietdauer von 25 Jahren schon ist und wie die Kosten der Leistungen im Vergleich zu anderen Pflegeeinrichtungen sind.

Dr. Christian Weiß bestätigte, dass die 25 Jahre fest vereinbart sind und in den Mietvertrag aufgenommen werden würden. Die Preise werde sich nicht groß von den landesweiten Preisen unterscheiden, sie sind sehr individuell, durch das modulare System.

Torben Schlieckau interessiert die Personalsituation vor Ort. Er bittet um Auskunft darüber, wie viele Auszubildende beschäftigt werden. Weiterhin möchte er wissen, ob das Sozialteam weitere Projekte dieser Art in Planung hat, er befürchtet die Gefahr, dass Bindlach doch noch verworfen werden könnte.

Andreas Neugirg erklärt, dass beim Sozialteam derzeit 50 Auszubildende beschäftigt sind, auch sind weitere Projekte in Planung bzw. Umsetzung. Dr. Christian Weiß erklärte, dass Bindlach von Seiten des Sozialteams allenfalls umgesetzt wird, sollte es Einigkeit über die folgende Bebauungsplanänderung geben.

Werner Hereth fragt nach, wann von Seiten des Sozialteams mit der Umsetzung begonnen werden kann.

Dr. Christian Weiß erklärte, dass das Projekt umgehend umgesetzt wird, sobald dies baurechtlich möglich ist. Die Umsetzung wäre für 2021/2022 geplant.

Neithard Prell ist wichtig, dass das Bild des Ortes nicht negativ beeinflusst wird, mit dem vorgestellten Konzept könnte er gut leben, auch fügen sich die Gebäude in den Ortskern gut ein.

Christian Brunner bedankte sich abschließend für die Präsentation und zeigte sich vom Konzept überzeugt. Es konnte bisher in 10 Jahren kein geeigneter Betreiber für Seniorenwohnen gefunden werden, es würde Ihn persönlich sehr freuen, wenn dies nun funktioniert. Das Konzept schafft Platz in den bestehenden Bindlacher Seniorenheimen, da hier Bewohner beheimatet sind, die aus seiner Sicht noch nicht in einem klassischen Seniorenheim untergebracht werden müssen. Diese könnten das Konzept des Seniorenwohnens beanspruchen.

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4. Bebauungsplan Nr. 49 "Brauereihof"; 1. Änderung a) Einstellung des Änderungsverfahrens vom 06.05.2019 b) Aufstellungsbeschluss c) Freigabe des Vorentwurfs mit Umweltbericht zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.01.2021 ö beschließend 4
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.04.2021 ö beschließend 3

Sachverhalt

a) Am 06.05.2019 wurde bereits ein Verfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 49 „Brauereihof“ eingeleitet. Da sich zwischenzeitlich erhebliche Änderungen in der Planung ergeben haben empfiehlt der Erste Bürgermeister das Verfahren einzustellen und sodann ein neues Verfahren zu eröffnen.

b) Christian Brunner erklärte, dass die Gemeinde das Gelände vor mehr als 10 Jahren erworben hatte und nun seit dieser Zeit versucht, einen Investor und Betreiber für Seniorenwohnen zu finden.

Herr Pfaffenberger als Vertreter des Investors sowie Berthold Just brachten dem Gremium den Vorentwurf mit Umweltbericht sowie zwei Alternativen nahe.

Zur Ergänzung des vorangegangenen Tagesordnungspunktes vertiefte Günther Pfaffenberger die Planungen zu Gebäude 2. Geplant sind hier auf jedem Stockwerk 7 Wohnungen, die senioren- bzw. behindertengerecht gestaltet werden. Das Gebäude wird energieeffizient gebaut, als KfW-Effizienzhaus 55. Eine Tiefgarage ist geplant und umsetzbar.

Berthold Just ergänzte, dass eine gemeinsame Zufahrt mit Parkplatzen zwischen Haus 1 und den beiden denkmalgeschützten Häusern Bad Bernecker Straße 1 und 3 wirtschaftlich und praktisch wäre. Ein Verkehrsgutachten wird in den nächsten Tagen erwartet, dieses steht bereits bei der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zu Verfügung.

Christian Brunner erfragt die geplante Nutzung der Reservefläche im Erdgeschoss des Hauses 1.

Günther Pfaffenberger erklärte, dass ergänzend zur Tagespflege, eine medizinische Nutzung in Betracht kommt, z. B. eine Arztpraxis, sollte das nicht funktionieren, werden seniorengerecht Wohnungen geschaffen.

Christian Brunner und Florian Eagan finden, dass es nicht sinnvoll ist, in diesem Gebiet eine Arztpraxis zu integrieren. Hierfür gäbe es sicher geeignetere Standorte.

Beschluss 1

a) Das am 06.05.2019 eingeleitete Änderungsverfahren wird eingestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 2

b) Das Verfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 49 „Brauereihof“ wird eingeleitet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 3

c) Der Vorentwurf mit Umweltbericht in der Fassung vom 25.01.2021 (Alternative 2) wird zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung freigegeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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5. Kommunales Energiemanagement für die Liegenschaften der Gemeinde Bindlach; a) Projektvorstellung b) Förderantrag c) Auftragsvergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.01.2021 ö beschließend 5

Sachverhalt

a) Wolfgang Böhm stellte sein Konzept für ein „Kommunales-Energiemanagement_Klassik“ für die Liegenschaften Rathaus, Schule, Mehrzweckhalle und Bauhof vor.

Die Präsentation ist der Niederschrift als Anlage 2 beigefügt.

Durch diese Tätigkeit wird die Gemeinde künftig durch ein regelmäßiges Monitoring in der Lage sein, die Verbrauchsentwicklungen bei Wärme, Strom und Wasser mit den entsprechenden Kosten- und Emissionsentwicklungen zu erkennen und zu bewerten. Dies ermöglicht dauerhaft einen sparsamen und effizienten Betrieb der Anlagen vor Ort mit entsprechendem messbarem Erfolg. Des Weiteren stellen sich damit Grundlagen für investive Maßnahmen ein.

Durch das Förderprogramm „Klimaschutz in Kommunen“ (Förderrichtlinien Kommunaler Klimaschutz – KommKlimaFöR) des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz ist eine Förderung bis zu einer Höhe von 90% der Bruttokosten möglich.

Torben Schlieckau findet es sehr gut, dass sich die Gemeinde mit einem solchen Konzept befasst. Ihn interessiert, ob ein bestimmter Fördertopf zur Verfügung steht. Weiterhin möchte er wissen, wann mit Erkenntnissen für investive Maßnahmen zu rechnen ist.

Wolfgang Böhm erklärt, dass mehrere Fördertöpfe zur Verfügung stehen, man muss sehen, aus welchem Topf man die bestmöglichen Mittel erhält. Am Beispiel eines Photovoltaikkonzeptes zeigt sich, dass die Umsetzung schnell vorangetrieben werden kann. Zu bemerken ist allerdings, dass das erste Jahr hauptsächlich dazu da ist Grundlagen zu erarbeiten.

Christian Brunner erklärte ergänzend, warum das Klärwerk nicht Bestandteil des Konzeptes ist. Hier ist der Stromverbrauch hauptsächlich auf die technischen Anlagen, zurückzuführen, aufgrund der Komplexität käme ggf. eine separate Beauftragung in Betracht. Es sollte aber in diesem Zusammenhang auch das Thema der Klärschlammentsorgung betrachtet werden.

Auch alle Kindergärten wurden zurückgestellt und in einem weiteren Pool angegangen.

Beschluss 1

b) Der Förderantrag für ein „Kommunales-Energiemanagement_Klassik“ für die Liegenschaften Rathaus, Schule, Mehrzweckhalle und Bauhof wird gestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 2

c) Vorbehaltlich der Bewilligung des Förderantrages wird der Auftrag für das Leistungsangebot der Energieagentur Nordbayern vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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6. Erlass einer Abstandsflächensatzung; Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 11.01.2021 ö beschließend 4
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.01.2021 ö beschließend 6

Sachverhalt

Der Bayerische Landtag hat am 02.12.2020 den Gesetzentwurf der bayerischen Staatsregierung zur Novelle der Bayerischen Bauordnung in zweiter Lesung verabschiedet. Das Gesetzesvorhaben sieht unter anderem die Novelle des Abstandsflächenrechts mit einer Verkürzung der Abstandsflächentiefen von 1,0 H auf 0,4 H, in Gewerbe- und Industriegebieten von 0,25 auf 0,2 H (= Wandhöhe des jeweiligen Bauwerks) mindestens jedoch 3 Meter vor. Da die Verkürzung für alle Gebäudeseiten gilt, wird zukünftig auf das sogenannte Schmalseitenprivileg verzichtet, das vor zwei Außenwänden mit weniger als 16 m Länge bisher nur ein halbes „H“ als Abstandsflächentiefe verlangte. Das führt – und dies ist die politische Intention des Gesetzgebers – zu einem Zusammenrücken der Baukörper (Nachverdichtung) in der zukünftigen Ortsentwicklung. Entgegen den ursprünglichen Planungen der Staatsregierung wird das neue Abstandsflächenrecht ohne Übergangsfrist bereits zum 01.02.2021 in Kraft treten.

Der Landesgesetzgeber hat mit dem neuen Abstandsflächenrecht aber auch erneut eine Satzungsbefugnis zur Festlegung abweichender Abstandsflächentiefen bis zu 1 H für die Städte und Gemeinden verabschiedet, die dies zur Verbesserung oder Erhaltung der Wohnqualität für erforderlich halten.

Die Satzung über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe wird im Rahmen der Ermächtigungsgrundlage maßgeblich zur Verbesserung und Erhaltung der Wohnqualität erlassen.

Im Gemeindegebiet sind nach wie vor viele Bereiche nicht überplant und beurteilen sich planungsrechtlich nach § 34 BauGB. Darüber hinaus sind in Bebauungsplänen zum Teil großzügige Bauräume festgelegt. In diesen Bereichen wird der Abstand von Baukörpern zueinander im Wesentlichen durch das Abstandsflächenrecht geregelt. Der hohe Siedlungsdruck im Gemeindegebiet und die immer weiter steigenden Grundstückspreise werden daher dazu führen, dass die Mindestmaße der gesetzlich festgelegten Abstandsflächen weitestgehend ausgenutzt werden. Damit wird sich die Wohnqualität im Gemeindegebiet nachteilig ändern. Eine deutliche Nachverdichtung wird nach Auffassung der Gemeinde auch nachteilige Auswirkungen auf den Wohnfrieden haben.

Die Wohnqualität ist im Gemeindegebiet in vielen Bereichen durch größere Abstände zwischen den Gebäuden geprägt. Gerade im Gemeindegebiet werden Wohnformen angeboten, die im städtischen bzw. baulich verdichteten Raum nicht bzw. nur noch selten anzutreffen sind. Das Wohnen ist geprägt durch Abstand zum Nachbarn. Freibereiche um die Gebäude stellen insoweit einen wesentlichen Bestandteil der Wohnqualität dar, insbesondere auch für Kinder. Die Gemeinde möchte mit dieser Satzung die Wohnqualität, die durch größeren Abstand zwischen den Gebäuden geprägt ist, erhalten und gegebenenfalls im Rahmen der Neubebauung von Grundstücken verbessern. Dies führt auch zu einer Verbesserung von Belichtung und Belüftung und Besonnung der Baugrundstücke, gegebenenfalls auch zu einer Verbesserung des Brandschutzes.

Der Gesetzgeber hat mit der Neuregelung der Abstandsflächen in Art. 6 Abs. 5 BayBO die Untergrenze des zulässigen Gebäudeabstands festgelegt. Die Gemeinde möchte für ihr Gemeindegebiet höhere Standards als vom Gesetzgeber vorgesehen festlegen.

Gleichzeitig werden über größere Abstandsflächen auch notwendige Flächen für Nebenanlagen gesichert. Der Bedarf an Flächen zur Unterbringung von Gartengeräten, Spielgeräten für Kinder, von Fahrrädern und natürlich von Kfz ist größer als in der Stadt. Durch die Verlängerung der Abstandsflächen wird auch insoweit ausreichend Raum auf den Baugrundstücken gesichert.

Die Gemeinde bezieht in ihre Überlegungen durchaus ein, dass der Gesetzgeber mit der Abstandsflächenverkürzung eine Innenverdichtung und einer Verringerung der neuen Inanspruchnahme von Flächen beabsichtigt. Die Gemeinde hält aber die Erhaltung und Verbesserung der Wohnqualität in ihrem Gemeindegebiet für vorrangig. Dem Gebot der Innenverdichtung kann auch durch ein höheres Maß baulicher Nutzung erreicht werden, etwa durch höhere Gebäude, welche Abstandsflächen einhalten. Dies wird die Gemeinde in ihren Planungen berücksichtigen.  

In Bezug auf den Geltungsbereich hat sich die Gemeinde dazu entschieden, die abweichenden Abstandsflächen im gesamten Gemeindegebiet anzuordnen. Zwar gibt es im Gemeindegebiet unterschiedliche Siedlungsstrukturen und Bauweisen. Die oben genannten Ziele sollen aber generell im Gemeindegebiet verfolgt werden und damit auch Grundlage der Abstandsflächenbemessung sein. Im Einzelfall ist eine Korrektur über Abweichungen möglich. Für die sich insbesondere unterscheidenden Gewerbe-, Kern- und klassenurbanen Gebiete findet die Satzung ohnehin keine Anwendung.

Die Gemeinde ist sich auch bewusst, dass die Verlängerung der Abstandsflächen gegenüber der gleichzeitig in Kraft tretenden gesetzlichen Verkürzung derselben Auswirkungen auf die bauliche Ausnutzbarkeit von Grundstücken haben kann und damit auch Eigentümerinteressen nachteilig betroffen werden können. Die Aufrechterhaltung einer ausreichenden Wohnqualität im Gemeindegebiet rechtfertigt indes mögliche Eigentumseinschränkungen.

Beschluss

Die von der Verwaltung ausgearbeitete Abstandsflächensatzung tritt gem. Art. 81 Abs. 1 Nr. 6 BayBO i. V. m. Art. 26 Abs. 1 Satz 2 GO zum 01.02.2021 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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7. Bauleitplanung "Depser Rain"; Anfrage zur Aufstellung eines Vorhaben- und Erschließungsplans

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 02.11.2020 beschließend 5
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.01.2021 ö beschließend 7

Sachverhalt

Sachverhalt
Nachdem zunächst die Vorstellung des Vorhabens am 02.11.2020 aufgrund schützenswerter persönlicher Belange des Antragstellers in nichtöffentlicher Sitzung stattfand, erfolgt nun die Vorstellung in öffentlicher Sitzung.

Der Erste Bürgermeister erläuterte die eingereichte Variante des Vorhaben- und Erschließungsplanes. Er erklärte, dass es sich bei großen Teilen des zu überplanenden Gebietes um eine Reservefläche (WR) handelt.

Beschluss

Die Gemeinde Bindlach kann sich die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens (Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung eines Vorhaben- und Erschließungsplanes) vorstellen, ähnlich dem eingereichten Vorschlag. Die Abwicklung im Vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB) wird seitens der Gemeinde Bindlach abgelehnt. Der Antragsteller hat einen Gehweg auf seine Kosten entlang des östlichen Straßenrandes anzulegen. Sämtliche öffentlichen Wasser- und Abwasserleitungen sind durch Grunddienstbarkeiten zu dulden. Der Baumbestand auf den zu bebauenden Flächen ist zu kartieren und im Verfahren darzustellen. Die Kosten des gesamten Verfahrens sind vom Antragsteller zu tragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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8. Vollzug des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes; Widmung Fl.Nr. 292/2, Gemarkung Euben, zum öffentlichen Feld- und Waldweg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.01.2021 ö beschließend 8

Sachverhalt

Der Landkreis Bayreuth wird eine Teilfläche aus Fl.Nr. 307/0, Gemarkung Euben, erwerben, da diese der Entwässerung der Kreisstraße dient. Im Anschluss könnte die Gemeinde Bindlach einen Antrag auf Grundbuchberichtigung stellen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Fläche als Weg oder Straße gewidmet ist.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, gemäß Art. 6 i. V. m. Art. 46 Ziff.2 BayStrWG, die bislang nicht gewidmete Zufahrtsfläche zum Feuerlöschteich, Fl.Nr. 292/2, Gemarkung Euben, zum öffentlichen Feld- und Waldweg zu widmen.

Anfangspunkt liegt an der Abzweigung der Kreisstraße BT 14, Fl.Nr. 301/0 Gemarkung Euben. Endpunkt ist die südliche Grundstücksgrenze. Die Trasse ist 155 m lang. Straßenbaulastträger ist die Gemeinde Bindlach. Die Widmung tritt zum 01.01.2021 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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9. Vollzug des Bayerischen Feuerwehrgesetzes; Bestellung eines Stellvertretenden Kommandanten für die FF Crottendorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.01.2021 ö beschließend 9

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 13.01.2021 erklärte der Stellvertretende Kommandant der FF Crottendorf, Marvin Utz die Niederlegung seines Amtes.

Gem. Art. 8 Abs. 2 Satz 1 BayFwG werden Feuerwehrkommandanten grundsätzlich in geheimer Wahl von den Feuerwehrdienst leistenden Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr einschließlich der Feuerwehranwärter, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, aus ihrer Mitte auf sechs Jahre gewählt. Wird innerhalb von drei Monaten nach Ausscheiden des bisherigen Kommandanten kein geeigneter Nachfolger gewählt, hat die Gemeinde ein geeignetes Feuerwehrdienst leistendes Mitglied dieser Freiwilligen Feuerwehr zum Kommandanten zu bestellen (Art. 8 Abs. 2 Satz 2 BayFwG).

Da in der aktuellen Phase der Corona-Pandemie eine Neuwahl in diesem Rahmen nicht durchführbar ist und auch nicht absehbar ist, wann eine Versammlung einberufen werden kann, sollte von der Gemeinde vorübergehend ein „Stellvertretender Notkommandant“ bestellt werden.

Beschluss

Die Gemeinde Bindlach bestellt Ferdinand Warmuth mit sofortiger Wirkung vorübergehend zum Stellvertretenden Kommandanten für die Freiwillige Feuerwehr Crottendorf.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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10. Genehmigung von Notarurkunden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.01.2021 ö beschließend 10

Beschluss

Der nach der Gemeindeordnung beschlussfähige Gemeinderat hat vom Inhalt der Urkunde des Notars Henrik Zuber, Bayreuth, vom 28.12.2020 (UR-Nr. 2960 Z/2020) Kenntnis genommen. Alle darin abgegebenen Erklärungen werden vorbehaltlos und ohne Einschränkungen genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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11. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.01.2021 ö beschließend 11

Sachverhalt

Mehrgenerationenspielplatz

Der durch den Arbeitskreis „Kinder und Jugend“ erarbeitete Flyer samt Fragebogen zur Errichtung eines Mehrgenerationenspielplatzes, an dem sich alle Bürgerinnen und Bürger beteiligen können, ist fertig erstellt. Bevor dieser veröffentlicht wird, erfolgt eine kurze Vorstellung im Gremium.

Datenstand vom 05.03.2021 10:43 Uhr