Datum: 26.04.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Bärenhalle
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:20 Uhr
Öffentliche Sitzung
Sitzungsdokumente öffentlich
Download Niederschrift zur öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 26.04.2021.pdf
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1. Genehmigung der Niederschrift vom 12.04.2021
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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26.04.2021
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt
Die Niederschrift wurde den Gemeinderäten über das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.
Beschluss
Die Niederschrift wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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2. Bekanntgaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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26.04.2021
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
a) Rohrnetzkalibrierung im Bereich der Wasserversorgung Ramsenthal
In der Nacht von Mittwoch, 05. Mai 2021 auf Donnerstag, 06. Mai 2021 finden Arbeiten zur Rohrnetzkalibrierung im Versorgungsbereich der Wasserversorgung Ramsenthal statt. Mitarbeiter der Gemeinde sowie des ausführenden Ingenieurbüros werden in diesem Zeitraum die erforderlichen Datenlogger anbringen.
b) Verbandsversammlung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der "Benker Gruppe"
Die nächste Verbandsversammlung findet am 11.05.2021 um 19:00 Uhr in der Bärenhalle statt.
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3. Haushaltssatzung und Haushaltsplan2021;
Beratung und Beschlussfassung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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26.04.2021
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ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Die Kurzform des Haushaltsentwurfes wurde den Fraktionsvorsitzenden, stellvertretenden Bürgermeistern und Gruppensprechern am 07.04.2021 vorgestellt. Änderungswünsche wurden dem Kämmerer Roland Lerner weitergegeben, um sie in das Zahlenwerk einzuarbeiten. In der Gemeinderatssitzung am 12.04.2021 wurde mit dem gesamten Gremium die Kurzform des Haushaltsentwurfes beraten und weitere Änderungen in das bestehende Gesamtwerk eingepflegt.
Der vorliegende Haushaltsentwurf für das Jahr 2021 weist ein Gesamtvolumen von rd. 29,2 Mio. € aus. Aus dem Verwaltungshaushalt werden ca. 1,6 Mio. € für den Vermögenshaushalt erwirtschaftet. Aufgrund der geplanten Großprojekte sind Darlehens-Neuaufnahmen in Höhe von rd. 3,2 Mio. € vorgesehen. Die Gemeinde erhält eine Schlüsselzuweisung in Höhe von 256.600,00 €, das sind 350.000,00 € weniger als im Jahr 2020. Aufgrund der vorliegenden Zahlen rechnen wir mit einer Gewerbesteuereinnahme in Höhe von 3 Mio. €. Die Beteiligung an der Einkommensteuer ist mit rd. 4,5 Mio. € wie im Vorjahr angesetzt. Die Kreisumlage wird sich heuer auf 3,35 Mio. € erhöhen, das sind 334.000,00 € mehr als im Vorjahr. Die Gemeinde Bindlach liegt mit ihren Realsteuer-Hebesätzen für Grundsteuer A und B (300 v. H.) und Gewerbesteuer (320 v. H.) weit unterhalb des Landkreisdurchschnitts.
In Anbetracht der aktuellen Corona-Situation und den damit noch nicht absehbaren Belastungen für unsere Bürger und Gewerbebetriebe wird derzeit nicht über eine Erhöhung der Hebesätze nachgedacht.
Die Investitionsschwerpunkte im Vermögenshaushalt waren auf Seite 10 des Haushaltsplans 2021 aufgeführt.
Nach der Haushaltsrede des Ersten Bürgermeisters wurden Stellungnahmen der Fraktions- und Gruppensprecher zum vorliegenden Haushaltsentwurf vorgebracht.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die als Anlage beiliegende Haushaltssatzung zu erlassen und den Haushaltsplan (einschließlich Anlagen) sowie den Finanzplan, das Investitionsprogramm und den Stellenplan festzustellen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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4. Neubau Feuerwehrgerätehaus Bindlach;
Auftragsvergabe Baumeisterarbeiten
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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26.04.2021
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ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Die Vergabe Baumeisterarbeiten wurde nach VOB als europaweite Ausschreibung durchgeführt. Es sind vier Angebote eingegangen, wobei das wirtschaftlichste Angebot bei 1.913.870,35 € liegt.
Beschluss
Der Auftrag Baumeisterarbeiten wird an den wirtschaftlichsten Anbieter mit der Angebotssumme i. H. v. 1.913.870,35 € vergeben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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5. Sanierung der Ruhstraße mit Seitenstraßen (Brunnenstraße, Hügelstraße, Vorderruh);
Vergabe
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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15.03.2021
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ö
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beschließend
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10 |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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26.04.2021
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ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
Der Auftrag "Ausbau Teilgebiet West - Kanalbau, Trinkwasserversorgung, Straßenbau" wurde öffentlich ausgeschrieben. Es sind 3 Angebote eingegangen, wobei das wirtschaftlichste Angebot bei 1.680.354,77 € liegt.
Beschluss
Der Auftrag "Ausbau Teilgebiet West - Kanalbau, Trinkwasserversorgung, Straßenbau" wird an den wirtschaftlichsten Anbieter mit der Angebotssumme i. H. v. 1.680.354,77 € vergeben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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6. Antrag auf Grabungserlaubnis gemäß Art. 7 BayDSchG;
Bereich Bebauungsplan Nr. 49 "Brauereihof"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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26.04.2021
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ö
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beschließend
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6 |
Sachverhalt
Im Rahmen des Verfahrens zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 49 „Brauereihof“ wurde seitens des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege darauf hingewiesen, dass ein entsprechender Antrag zu stellen ist.
Nachfolgend ein Auszug aus dem Wortlaut der Stellungnahme:
„Im Urkataster aus dem Jahr 1850 ist in Teilflächen des Planungsgebiets bereits eine Bebauung verzeichnet, die teilweise obertägig nicht mehr erhalten ist. Zudem weisen die folgenden, nordwestlich des Planungsgebiets gelegenen Bodendenkmäler eine vergleichbare topografische Lage auf: - D-4-6035-0064 - Siedlung der späten Bronzezeit, der Urnenfelderzeit und der frühen Latènezeit - D-4-6035-0063 - Mittelalterliche Wüstung. Zudem ist im Planungsgebiet mit weiteren Bodendenkmälern vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung zu rechnen, wie diese im Süden und Südwesten des Planungsgebiets bereits nachgewiesen sind (Besiedlung des Neolithikums, der Hallstattzeit und frühen Latènezeit sowie der Römischen Kaiserzeit). Wegen der siedlungsgünstigen Topografie des Planungsgebietes sind im Geltungsbereich des Bebauungsplanes weitere Bodendenkmäler sowohl vor- und frühgeschichtlicher als auch älterer Zeitstellung zu vermuten. Im Bereich von Bodendenkmälern sowie in Bereichen, wo Bodendenkmäler zu vermuten sind, bedürfen gemäß Art. 7.1 BayDSchG Bodeneingriffe aller Art einer denkmalrechtlichen Erlaubnis.“
Die genannte denkmalrechtliche Erlaubnis hat der Vorhabensträger nun beantragt.
Beschluss
Der Erlaubnis wird zugestimmt. Es wird darauf hingewiesen, dass sich im Umgriff des Bebauungsplanes ein Tiefbrunnen befindet, der als Brauchwasserbrunnen für die ehemalige Brauerei diente.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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7. Verschiedenes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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26.04.2021
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ö
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beschließend
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7 |
Sachverhalt
Keine Vorgänge
Datenstand vom 08.06.2021 13:20 Uhr