Ehrenordnung der Gemeinde Bodenwöhr; hier: Beratung und Beschluss zur Ergänzung einer Sportlerehrung in der Satzung


Daten angezeigt aus Sitzung:  06./2024. Sitzung des Gemeinderates Juni (2) 2024, 26.06.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 06./2024. Sitzung des Gemeinderates Juni (2) 2024 26.06.2024 ö beschließend 8.1

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

In der Satzung über Ehrungen und Auszeichnung verdienter Persönlichkeiten und sonstiger Bürgerinnen und Bürger sowie Gruppierungen durch die Gemeinde Bodenwöhr (Ehrenordnung) fehlt aktuell die Grundlage besondere sportliche Leistungen zu würdigen. Aus diesem Grund soll ein neuer Paragraph
(§ 9) in die Satzung aufgenommen werden, um in Zukunft die Sportlerinnen und Sportlern ehren zu können, die für einen Bodenwöhrer Verein eine solche herausragende sportliche Leistung vollbracht haben.

§ 9

Sportliche Leistungen


  1. Bodenwöhrer Sportler/innen, die bei nachfolgenden Meisterschaften erfolgreich waren, werden von der Gemeinde Bodenwöhr geehrt:

  • Deutsche Meisterschaften
  • Süddeutsche Meisterschaften
  • Länderkämpfe
  • Europa- und Weltmeisterschaften
  • Olympische Spiele

  1. Folgende Erfolge werden im Rahmen des Ehrenamtsempfanges geehrt:

  • Teilnahme an Olympischen Spielen / Paralympics / Special Olympics Internationalen Spielen /Weltmeisterschaften?
  • 1. – 3. Platz bei Weltmeisterschaften
  • 1. – 3. Platz bei Europameisterschaften
  • 1 - 3. Platz bei Deutschen Meisterschaften / Special Olympics Nationalen Spielen
  • Deutscher Rekord, Europarekord oder Weltrekord
  • 1. Platz bei Süddeutschen Meisterschaften
  • 1. Platz bei Bayerischen Meisterschaften / Special Olympics Landesspielen

  1. Die Auszeichnung erfolgt mit einer gerahmten Dankesurkunde und einer Ehrengabe in Form von Hüttenwerkskohle im Wert von 100 €.

  1. Die Meisterschaften, bei denen die jeweiligen Titel und Platzierungen errungen wurden, müssen Veranstaltungen der ordentlichen Mitgliedsorganisationen des Deutschen Olympischen Sportbundes, des Deutschen Gehörlosen-Sportverbandes, des Deutschen Behinderten-Sportverbandes, bei Special Olympics Deutschland oder bei Meisterschaften der Spitzenfachverbände, die eigene Klassen für Behinderte, Blinde, Gehörlose und Versehrte ausschreiben, sein.

  1. Die Gemeinde Bodenwöhr kann in Einzelfällen die Ehrung von Sportler/innen aus einem besonderen Grund auch dann vornehmen, wenn sich die sportliche Leistung ihrem Werte nach in diese Richtlinien einfügt.

  1. Die Überprüfung der Kriterien und die Auswahl der zu ehrenden Sportler/innen erfolgt durch die Gemeinde Bodenwöhr.

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:

  1. Der neu eingefügte § 9 für die Würdigung besonderer sportlicher Leistungen wird wie vorgeschlagen in die Satzung über Ehrungen und Auszeichnung verdienter Persönlichkeiten und sonstiger Bürgerinnen und Bürger sowie Gruppierungen durch die Gemeinde Bodenwöhr (Ehrenordnung) aufgenommen und mit der neuen Satzung bekannt gemacht.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt die neu beschlossene Satzung vom 26.06.2024 ordnungsgemäß bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.07.2024 09:19 Uhr