Medizinisches Versorgungszentrum Sulzbachtal; hier: Personalrecruiting


Daten angezeigt aus Sitzung:  06./2024. Sitzung des Gemeinderates Juni (2) 2024, 26.06.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 06./2024. Sitzung des Gemeinderates Juni (2) 2024 26.06.2024 ö beschließend 10

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Seit dem Beschluss zur Gründung eines Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) konnte eine Ärztin für das Projekt gewonnen werden, welche auch die ärztliche Leitung übernehmen würde. Für die Gründung eines MVZ sind jedoch zwei Ärzte erforderlich. Die Gemeinde sowie die gewonnene Ärztin sind aktiv auf potentielle Kandidaten zugegangen, jedoch ohne Erfolg. 

Der Verwaltung liegen einige Mittel zur Personalverhandlung vor. So können im Arbeitsvertrag z.B. Handgelder oder Bonuszahlungen verhandelt werden. Ebenfalls kann Unterstützung in der Wohnungssuche oder der Kinderbetreuung gegeben werden. Grundsätzlich ist jedoch die generelle Auffassung, sich an das Vertragswerk des TV-Ärzte (VKA) anzulehnen. Nach erfolgreicher Verhandlung wird ein Arbeitsvertrag aufgrund seiner herausgehobenen Bedeutung dem Gemeinderat zur Entscheidung vorgelegt.

Die Problematik der Stellenbesetzung liegt jedoch an der Erreichbarkeit des potentiellen Personals. Wie Eingangs bereits vorgetragen waren die aktuellen Bemühungen wie Stellenausschreibungen, Werbevideo oder direkte Ansprache erfolglos. Eine mögliche Erreichbarkeit könnte durch Recruiting Firmen aufgetan werden.

Aufgrund dessen ist die Verwaltung auf fachbezogene Recruiting Firmen zugegangen um sich beraten zu lassen. Dabei wurde eine kostenlose Marktanalyse zum Recruiting für Allgemein- und Jugendmedizin durchgeführt. Die Marktanalyse schätzt die Besetzbarkeit der Stelle als schwierig ein, was sich mit den Erfahrungen der Verwaltung deckt. Ein Erfolg einer Stellenbesetzung kann nicht garantiert werden.

Dennoch wurden durch die Verwaltung zwei Angebote für ein Personalrecruiting im ärztlichen Bereich eingeholt:

Bieter 1



Starthonorar
Einmaliges Zwischenhonorar
Erfolgshonorar
10.000,00 EUR (netto)
10.000,00 EUR (netto)
10.000,00 EUR (netto)



Bieter 2



Starthonorar
Erfolgshonorar

9.000,00 EUR (netto)
2,95 Bruttomonatsvergütungen (netto)

Ca. 29.500,00 EUR (netto)


Das Angebot des Bieters 1 ist bei erfolgreicher Besetzung der Stelle das wirtschaftlichste Angebot.

Mittel für das Personalrecruiting wurden im Haushaltsplan 2024 nicht eingeplant. Es stellt somit eine außerplanmäßige Ausgabe dar.

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:

  1. Der Bieter 2 wird mit dem Personalrecruiting für das Medizinische Versorgungszentrum Sulzbachtal beauftragt. 

  1. Der 1. Bürgermeister Georg Hoffmann wird ermächtigt, den Rahmenvertrag abzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 6

Datenstand vom 29.07.2024 09:19 Uhr