Energieversorgung Bodenwöhr; Gemeindliche Photovoltaikanlagen und gemeindliche E-Ladesäulen; Jahresabschluss 2023 der gemeindlichen Photovoltaikanlagen und der gemeindlichen E-Ladesäulen ; hier: Feststellung der Jahresergebnisse


Daten angezeigt aus Sitzung:  08./2024. Sitzung des Gemeinderates September 2024, 25.09.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 08./2024. Sitzung des Gemeinderates September 2024 25.09.2024 ö beschließend 5

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Der Steuerberater Dipl.-Kfm. (Univ.) Andreas Eckl hat im September 2024 den steuerlichen Jahresabschluss des Betriebes gewerblicher Art (gemeindliche Photovoltaikanlagen und E-Ladesäulen) für das Jahr 2023 und die dazugehörige Steuererklärung erstellt.

Der Jahresabschluss wurde dabei im Wege der doppelten kaufmännischen Buchführung aus der von der Gemeinde geführten Kameralrechnung abgeleitet. Dies bedeutet, dass das sich ergebende Vermögen im Gesamtvermögen der Gemeinde enthalten ist und das Jahresergebnis im Gesamtrechnungsergebnis des betreffenden Jahres enthalten ist. 

Zur steuerlichen Anerkennung beim Finanzamt bedarf es laut Prüfungsverband folgenden Beschluss:

  1. Die Gewinnermittlung 2023 der gemeindlichen Photovoltaikanlagen wird mit dem Jahresgewinn von 9.253,12 EUR festgestellt.
Der Jahresgewinn wird zu Tilgung der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten verwendet und verbleibt deshalb dauerhaft im Eigenkapital.

  1. Die Gewinnermittlung 2023 der gemeindlichen E-Ladesäulen wird mit dem Jahresverlust von 24.933,64 EUR festgestellt.
Der Verlust wird als negatives Eigenkapital auf die Folgejahre vorgetragen.

  1. Für die Nutzung der gemeindlichen Dachflächen verlangt die Gemeinde Bodenwöhr unverändert ein angemessenes Nutzungsentgelt pro Kalenderjahr in Abhängigkeit von der in Anspruch genommenen Fläche.

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:

  1. Die Gewinnermittlung 2023 der gemeindlichen Photovoltaikanlagen wird mit dem Jahresgewinn von 9.253,12 EUR festgestellt.
Der Jahresgewinn wird zur Tilgung der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten verwendet und verbleibt deshalb dauerhaft im Eigenkapital.

  1. Die Gewinnermittlung 2023 der gemeindlichen E-Ladesäulen wird mit dem Jahresverlust von 24.933,64 EUR festgestellt.
Der Verlust wird als negatives Eigenkapital auf die Folgejahre vorgetragen.

  1. Für die Nutzung der gemeindlichen Dachflächen verlangt die Gemeinde Bodenwöhr unverändert ein angemessenes Nutzungsentgelt pro Kalenderjahr in Abhängigkeit von der in Anspruch genommenen Fläche.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.01.2025 10:52 Uhr