Wirtschaftliche Unternehmen;
Steuerliche Erfassung eines Betriebes gewerblicher Art;
hier: Erfassung des Heizhauses in der Schulstraße
Daten angezeigt aus Sitzung:
08./2024. Sitzung des Gemeinderates September 2024, 25.09.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt für die Öffentlichkeit
Für das neu errichtete Heizhaus für das Schulareal Bodenwöhr nebst weiteren Anschlussstellen besteht die Möglichkeit der steuerlichen Erfassung der wirtschaftlichen Tätigkeit. Abnehmer der Heizleistung wären in diesem Fall die Hammerseehalle, der Neubau der Grundschule, das ehemalige Hauptschulgebäude sowie die Kinderkrippe. Weiterer Abnehmer ist der TV Bodenwöhr sowie die möglichen Anschlussstellen über Fernwärme der angrenzenden Wohnhäuser.
Der jährliche Jahresumsatz beträgt nach Vorausberechnung der Kämmerei der Gemeinde Bodenwöhr ca. 49.000,- EUR.
Nachteile:
- Jährlich anzufertigende Steuererklärung
- Ausweisung der Umsatzsteuer
Vorteile:
- Vorsteuerabzug der Investition in Höhe von ca. 175.000,- EUR
- Ausweisung der Umsatzsteuer nach Einführung § 2b UStG ohnehin notwendig
- Künftige Investitionen und Reparaturen sind ebenfalls Vorsteuerabzugsfähig
- Rechnungstellung an die verschiedenen Abnehmer innerhalb der Gemeindeverwaltung ohnehin durch Innere Verrechnungen zu vollziehen
Beschluss
Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:
- Der 1. Bürgermeister wird ermächtigt, die steuerliche Erfassung des Heizhauses am Schulareal als Betrieb gewerblicher Art zu beantragen.
- Die Gemeindeverwaltung wird angewiesen, hierzu notwendige Veranlassungen zu treffen und den Betrieb gewerblicher Art im Haushaltsplan gesondert aufzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Datenstand vom 22.01.2025 10:52 Uhr