Wirtschaftliche Unternehmen; Steuerliche Erfassung eines Betriebes gewerblicher Art; hier: Erfassung des Heizhauses in der Schulstraße


Daten angezeigt aus Sitzung:  08./2024. Sitzung des Gemeinderates September 2024, 25.09.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 08./2024. Sitzung des Gemeinderates September 2024 25.09.2024 ö beschließend 7

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Für das neu errichtete Heizhaus für das Schulareal Bodenwöhr nebst weiteren Anschlussstellen besteht die Möglichkeit der steuerlichen Erfassung der wirtschaftlichen Tätigkeit. Abnehmer der Heizleistung wären in diesem Fall die Hammerseehalle, der Neubau der Grundschule, das ehemalige Hauptschulgebäude sowie die Kinderkrippe. Weiterer Abnehmer ist der TV Bodenwöhr sowie die möglichen Anschlussstellen über Fernwärme der angrenzenden Wohnhäuser.

Der jährliche Jahresumsatz beträgt nach Vorausberechnung der Kämmerei der Gemeinde Bodenwöhr ca. 49.000,- EUR.

Nachteile:

  • Jährlich anzufertigende Steuererklärung
  • Ausweisung der Umsatzsteuer 

Vorteile:

  • Vorsteuerabzug der Investition in Höhe von ca. 175.000,- EUR
  • Ausweisung der Umsatzsteuer nach Einführung § 2b UStG ohnehin notwendig
  • Künftige Investitionen und Reparaturen sind ebenfalls Vorsteuerabzugsfähig
  • Rechnungstellung an die verschiedenen Abnehmer innerhalb der Gemeindeverwaltung ohnehin durch Innere Verrechnungen zu vollziehen

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt: 

  1. Der 1. Bürgermeister wird ermächtigt, die steuerliche Erfassung des Heizhauses am Schulareal als Betrieb gewerblicher Art zu beantragen.
  
  1. Die Gemeindeverwaltung wird angewiesen, hierzu notwendige Veranlassungen zu treffen und den Betrieb gewerblicher Art im Haushaltsplan gesondert aufzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.01.2025 10:52 Uhr