Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen für die örtliche Jugendarbeit der Gemeinde Bodenwöhr gemäß Art. 17 BayKJHG hier: Antrag der JFG Hammersee e. V. auf Grundförderung der Jugendarbeit in den Vereinen für das Jahr 2024


Daten angezeigt aus Sitzung:  08./2024. Sitzung des Gemeinderates September 2024, 25.09.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 08./2024. Sitzung des Gemeinderates September 2024 25.09.2024 ö beschließend 8.2

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Die Jugendfördergemeinschaft Hammersee e. V. (JFG), vertreten durch den Kassier, Herrn Wilfried Gramm, hat mit Antrag vom 25.06.2024 (bei der Gemeinde Bodenwöhr eingegangen am 19.08.2024), die Grundförderung der Jugendarbeit in den Vereinen für das Jahr 2024 nachträglich beantragt. Antragsfrist ist der 30.06. eines jeden Jahres.

Die Jugendfördergemeinschaft (JFG) Hammersee e. V. hat vergessen, den Antrag fristgerecht einzureichen und bittet kulanter Weise um Genehmigung des Antrags.

Für das Jahr 2024 meldet die JFG Hammersee e. V. zum Stichtag 01.01.2024 insgesamt 74 Jugendliche. Laut den Richtlinien ist pro 15 Jugendliche ein Betreuer zu gewähren, was 5 Betreuer entspricht. Für das Jahr 2024 würde die JFG Hammersee e. V. insgesamt 790,00 € erhalten (74 Jugendliche + 5 Betreuer á 10,00 €).

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:

  1. Der Gemeinderat Bodenwöhr nimmt vom Antrag der JFG Hammersee e. V. Kenntnis und gewährt ihnen nachträglich die Grundförderung für die Jugendarbeit für das Jahr 2024. Der Auszahlungsbetrag beträgt insgesamt 790,00 €.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Grundförderung der Jugendarbeit für das Jahr 2024 in Höhe von insgesamt 790,00 € der JFG Hammersee e. V.  auszuzahlen und den Verein darüber zu informieren. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.01.2025 10:52 Uhr