Bauleitplanung; 28. Änderung des Flächennutzungsplans für die Flurnummern (Teilfläche) 584; 584/26; 584/15; 584/34; 584/15; 584/35; und 584/36 Gemarkung Bodenwöhr hier: Billigung des Vorentwurfs und Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 2 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  10./2024. Sitzung des Gemeinderates November 2024, 28.11.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 10./2024. Sitzung des Gemeinderates November 2024 28.11.2024 ö beschließend 4.1

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Der Gemeinderat Bodenwöhr hat in seiner Sitzung vom 30.09.2021 den Aufstellungsbeschluss zur 28. Änderung des Flächennutzungsplans für einen Teilbereich des Bebauungsplans „Vorwerkstraße“ beschlossen.

Zwischenzeitlich wurde an das Ingenieurbüro Preishl & Schwan der Auftrag zur Erstellung der notwendigen Planungsunterlagen erteilt. Im Vorentwurf zur Flächennutzungsplanänderung ist das ehemalige Seecafé Weinzierl, das Musterhaus der Firma Fischerhaus sowie eine weitere Einzelbauparzelle für eine mögliche Realisierung eines weiteren Musterhauses in den Geltungsbereich eines Mischgebietes („MI“) gerückt. Vorher waren diese Flurnummern teilweise in einem Mischgebiet und hauptsächlich in einem Gewerbegebiet bzw. in einer geplanten Grünfläche. 

Der zu ändernde Planungsbereich hat eine Fläche von ca. 0,4 ha. Im weiteren Verfahrensschritt zur rechtlichen Umsetzung der 28. Flächennutzungsplanänderung der Gemeinde Bodenwöhr hat der Gemeinderat Bodenwöhr den Vorentwurf des Ingenieurbüros zu genehmigen, und diesen für eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und der Träger der öffentlichen Belange freizugeben. 
Das Anhörungsverfahren gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 i. V. m. §4a Abs. 2 BauGB ist anschließend von der Verwaltung durchzuführen.

Der ausgearbeitete Entwurf der 28. Flächennutzungsplanänderung „Vorwerkstraße“ wird vom Ingenieurbüro Preihsl & Schwan vorgestellt. Anschließend stehen die Verwaltung sowie das Ingenieurbüro für offene Fragen zur Verfügung

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt:

  1. Der Gemeinderat Bodenwöhr billigt den ausgearbeiteten Vorentwurf zur 28. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Vorwerkstraße“ für die Flurnummern (Teilfläche) 584 und 584/26; 584/38; 584/34; 584/15; 584/35 und 584/36 in der Fassung vom 28.11.2024.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.01.2025 10:57 Uhr