Energiedorf Neuenschwand; hier: Genehmigung der Erhöhung des Genossenschaftsanteils als zinsloses Darlehen


Daten angezeigt aus Sitzung:  02./2025. Sitzung des Gemeinderates März I 2025, 06.03.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 02./2025. Sitzung des Gemeinderates März I 2025 06.03.2025 ö beschließend 5

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

In der Genossenschaftsversammlung vom 02.08.2024 haben die Mitglieder beschlossen, das Finanzkapital pro Genosse um ein zinsloses Darlehen in Höhe von 5.000 € aufzustocken. Gründe waren die Abfinanzierung der Baumaßnahmen, gesparte Gelder am Kreditmarkt und das Ziel, einen günstigen Preis je  gelieferter KW/h Wärmeenergie kalkulieren zu können.

Jeder Genosse hat dazu einen Darlehensvertrag zwischen dem Energiedorf Neuenschwand eG, vertreten durch die Vorstände Alexander Krieger, Tobias Hauser und Markus Bösl abzuschließen. So auch die Gemeinde Bodenwöhr.

Der Darlehensvertrag ergänzt den Beitritt zur Genossenschaft welcher durch den Gemeinderat in der Sitzung vom 30.03.2023 genehmigt wurde und bedarf deshalb der Genehmigung des Ratsgremiums.

Die Verwaltung schlägt vor, den Vertrag zu genehmigen und den 1. Bürgermeister zu beauftragen, den Vertrag zu unterzeichnen. 

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt

  1. Der vorgelegte Darlehensvertrag der Energiedorf Neuenschwand e. G. vertreten durch die Vorstände Alexander Krieger, Tobias Hauser und Markus Bösl wird genehmigt.

  1. Der 1. Bürgermeister wird beauftragt den Vertrag zu unterzeichnen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.04.2025 08:56 Uhr