Vollzug der Gemeindeordnung; hier: Beschlussfassung über die Zahl und Art der weiteren Bürgermeister


Daten angezeigt aus Sitzung:  03./2020. Sitzung des Gemeinderates, 06.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 03./2020. Sitzung des Gemeinderates 06.05.2020 ö beschließend 3.2

Sachverhalt für die Öffentlichkeit

Gemäß Art 35 Abs. 1 GO wählt der Gemeinderat aus seiner Mitte für die Dauer seiner Wahlzeit einen oder zwei weitere Bürgermeister. Weitere Bürgermeister sind Ehrenbeamte der Gemeinde (ehrenamtliche weitere Bürgermeister).

Gemäß Art. 39 Abs. 1 GO vertreten die weiteren Bürgermeister den ersten Bürgermeister im Fall seiner Verhinderung in ihrer Reihenfolge und werden gemäß Art. 35 Abs. 2 GO aus der Mitte der Gemeinderatsmitglieder gewählt.

Bisher gab es in der Gemeinde Bodenwöhr einen ersten Stellvertreter, den zweiten Bürgermeister und einen zweiten Stellvertreter, den dritten Bürgermeister.

Beschluss

Der Gemeinderat Bodenwöhr beschließt, dass in der Gemeinde Bodenwöhr wie bisher zwei weitere Bürgermeister (einen 2. und 3. ehrenamtlicher Bürgermeister) gewählt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.07.2020 10:12 Uhr